Geltungsbereich
In Beherbergungsbetrieben ist die Verabreichung von Speisen und Getränken an Beherbergungsgäste aber auch während der Sperrzeit gestattet.
Pflichten der Gastgewerbetreibenden
Pflichten der Gäste
Verkürzung der Sperrzeit durch die Gemeinde
Auf Antrag eines Gastgewerbetreibenden hat die Gemeinde (der Bürgermeister) eine frühere Aufsperrstunde oder eine spätere Sperrstunde zu bewilligen. Die Bewilligung ist gegebenenfalls mit den durch den Anlass bestimmten Beschränkungen zu erteilen.
Die Bewilligung ist nicht zu erteilen bzw. eine bereits erteilte Bewilligung zu widerrufen - wenn
- öffentliche, insbesondere sicherheitspolizeiliche, Interessen entgegenstehen oder
- der Gastgewerbetreibende wegen Überschreitung der Sperrstunde oder der Aufsperrstunde wiederholt rechtskräftig bestraft worden ist.
Verlängerung der Sperrzeit durch die Gemeinde
Die Gemeinde hat eine spätere Aufsperrstunde oder eine frühere Sperrstunde vorzuschreiben, wenn
- die Nachbarschaft wiederholt durch ein nicht strafbares Verhalten von Gästen vor der Betriebsanlage des Gastgewerbebetriebes unzumutbar belästigt wurde oder
- sicherheitspolizeiliche Bedenken bestehen.
Diese Vorschreibung ist zu widerrufen, wenn angenommen werden kann, dass der für die Vorschreibung maßgebende Grund nicht mehr gegeben sein wird.
Oö. Sperrzeiten-Verordnung 2002
Den Zeitpunkt, zu dem gastgewerbliche Betriebe geschlossen werden müssen (Sperrstunde), und den Zeitpunkt, zu dem sie geöffnet werden dürfen (Aufsperrstunde), hat der Landeshauptmann für die einzelnen Betriebsarten durch die Oö. Sperrzeiten-Verordnung 2002, LGBl. Nr. 150/2001 in der Fassung LGBL. Nr. 83/2006, festgelegt. Daraus ergeben sich folgende Sperrzeiten:
Betriebsart: |
Sperrzeit |
|
von: |
bis |
|
Almwirtschaft, Schutzhütte |
02.00 Uhr |
06.00 Uhr |
Bar |
04.00 Uhr |
18.00 Uhr |
Betreuungsheim für Erwachsene |
02.00 Uhr |
06.00 Uhr |
Buffet |
02.00 Uhr |
06.00 Uhr |
Cafe, Kaffeehaus, Cafe-Restaurant |
04.00 Uhr |
06.00 Uhr |
Diskothek |
04.00 Uhr |
18.00 Uhr |
Eisdiele, Eissalon |
02.00 Uhr |
06.00 Uhr |
Gästehaus |
02.00 Uhr |
06.00 Uhr |
Gastgewerbe in Verbindung mit Buschenschank |
02.00 Uhr |
06.00 Uhr |
Gasthaus |
02.00 Uhr |
06.00 Uhr |
Gasthof |
02.00 Uhr |
06.00 Uhr |
Hotel |
02.00 Uhr |
06.00 Uhr |
Hotel garni |
02.00 Uhr |
06.00 Uhr |
Jausenstation (ohne Buschenschank) |
02.00 Uhr |
06.00 Uhr |
Jugendherberge |
02.00 Uhr |
06.00 Uhr |
Nachtklub |
04.00 Uhr |
18.00 Uhr |
Pension |
02.00 Uhr |
06.00 Uhr |
Pub |
04.00 Uhr |
06.00 Uhr |
Rasthaus |
02.00 Uhr |
06.00 Uhr |
Restaurant |
02.00 Uhr |
06.00 Uhr |
Schutzhütte |
02.00 Uhr |
06.00 Uhr |
Tanzcafe |
04.00 Uhr |
06.00 Uhr |
Würstelstand (u.dgl.) |
04.00 Uhr |
06.00 Uhr |
Rechtliche Informationen