Oö. Gentechnik-Vorsorgegesetz 2006

Aufgrund der Judikatur des EuGH musste zum Schutz der traditionellen landwirtschaftlichen Pflanzen- und Tierproduktion vor Verunreinigungen mittlerweile zur Vorsicht das Oö. Gentechnik-Vorsorgegesetz 2006 erlassen werden.

Um den biologischen Landbau sowie die traditionelle landwirtschaftliche Pflanzen- und Tierproduktion vor Verunreinigungen (Einkreuzungen) durch GVO zu schützen, hat die Landesregierung ein Oö. Gentechnik-Verbotsgesetz 2002 - Oö. GTVG 2002  (Landesgesetz, mit dem der Anbau von gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut sowie der Einsatz von transgenen Tieren zu Zwecken der Zucht sowie das Freilassen von transgenen Tieren insbesondere zu Zwecken der Jagd und Fischerei verboten wird) ausarbeiten lassen und den Entwurf der Europäischen Kommission notifiziert. Die EU-Kommission hat mit Entscheidung vom 2.9.2003 die Zustimmung zum Oö. Gentechnik-Verbotsgesetz verweigert und sprach sich gegen generelle, landesweite Anbauverbote aus (lt. Kommission muss Koexistenz möglich sein). Oberösterreich reichte beim EuGH gegen diesen Kommissionsentscheid eine "Nichtigkeitsklage" ein, die jedoch 2007 in II. und letzter Instanz abgewiesen wurde.
 
Vor diesem rechtlichen Hintergrund wurde vom Landesgesetzgeber zu Schutz der heimischen Landwirtschaft das Oö. Gentechnik-Vorsorgegesetz 2006 erlassen, das ohne vollständiges Verbot des GVO-Anbaus die Koexistenz zwischen konventioneller, insbesondere biologischer, landwirtschaftlicher Produktion und der Verwendung genetisch veränderter Organismen bestmöglich gewährleistet und nachteilige Auswirkungen des GVO - Anbaus auf die natürliche Umwelt weitestgehend minimiert.
Die wesentlichen Inhalte dieses Gesetzes sind:

  • das Erfordernis einer Anmeldung des beabsichtigten Anbaus gentechnisch veränderter Organismen, 
  • die Möglichkeit einer Untersagung des Anbaus in besonders sensiblen Zonen und bei konkreter Gefahr des "Auskreuzens" auf konventionelle landwirtschaftliche Kulturen und 
  • Regelungen zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustands im Fall eines rechtswidrig erfolgten Anbaues.

Zur konkreten Anwendung dieser Bestimmungen wurde 2009 von der Landesregierung die
Oö. GVO – Sicherheitsabstandsverordnung erlassen.