Förderung von Aktivitäten und Investitionen der außerschulischen Jugendarbeit

Aktivitäten und Projekte von Jugendlichen und für Jugendliche sind ein wichtiger Bestandteil der Jugendarbeit, wofür eine Förderung beantragt werden kann. Darüber hinaus aus kann auch für unbedingt notwendige Investitionen im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit um eine Förderung angesucht werden.

Wer wird gefördert?

Gemeinden, Gemeindeverbände und Jugendorganisationen bzw. Jugendvereine

Was wird gefördert?

Aktivitäten

  • Gemeinden 
    • Ferienspiele (Ferienpass) 
    • Jugendprojekte (auf Grund der Teilnahme am Lehrgang "Gemeinde-JugendexpertInnen")
    • Gemeinde-Jugendrat
    • Sonstiges
  • Vereine
    • Aktivitäten der außerschulischen Jugendarbeit 

Investitionen

  • Gemeinden & Vereine
    Errichtung von Jugendzentren & Jugendtreffs 

Wie wird gefördert?

Die Höhe einer allfälligen Förderung wird aufgrund intern festgelegter Grundsätze entsprechend der finanziellen Situation des Förderwerbers und sonstiger aktueller Schwerpunktsetzungen der öffentlichen Jugendarbeit des Landes festgelegt. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des JugendService . (Link siehe WEBTIPP).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Beachten Sie die Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und die allgemeinen Fördergrundsätze der Gruppe Jugend.

Abwicklung / Antragstellung

  • Investitionen von Vereinen und Institutionen (KGD-Geft-LJR/E-16)
  • Projekte und Aktivitäten von Städten und Gemeinden (KGD-Geft-LJR/E-26)
    • Ferienspiel: Der Antrag für das Ferienspiel ist bis spätestens 30. August beim Land einzubringen. Anträge, welche später beim Land einlangen, können nicht mehr angenommen werden.

Formular

  • Investitionen von Vereinen und Institutionen (KGD-Geft-LJR/E-16)

    Landesbeitrag aus Jugendförderungsmitteln

    Herunterladen 537,61 KB).
  • Projekte und Aktivitäten von Städten und Gemeinden (KGD-Geft-LJR/E-26)

    Landesbeitrag aus Jugendförderungsmitteln

    Herunterladen 447,8 KB).

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: