Hunde, Katzen und Frettchen
Wenn Sie mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen ins Ausland reisen möchten, müssen Sie die dafür geforderten Einreisebestimmungen des jeweiligen Staates erfüllen. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um ein EU-Land oder einen Drittstaat (nicht EU-Land) handelt.
Auf jeden Fall notwendig ist ein korrekt ausgefüllter EU-Heimtierausweis, eine Kennzeichnung mittels Chip und eine gültige Tollwutimpfung. Je nach Land gibt es jedoch weitere Anforderungen, über die man Bescheid wissen muss, um Probleme zu vermeiden.
Wichtig zu wissen sind auch die Bestimmungen für die Wiedereinreise nach Österreich, die je nach Reiseziel unterschiedlich sind und eine (vorab) Titerbestimmung beinhalten können.
Seit 19.10.2022 ist die Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen nach Österreich ausschließlich mit einer gültigen Tollwutimpfung erlaubt – das heißt, ein Tier muss bei der Einreise mindestens 16 Wochen alt sein
Achtung: Für Hunde, Katzen und Frettchen, die außerhalb des „privaten Reiseverkehrs“ in der EU unterwegs sind, gelten die umfangreicheren Bestimmungen der „Verbringung zu Handelszwecken“.
Für die Ausstellung eines amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses ist die Abteilung Veterinärdienst der Bezirkshauptmannschaft oder des Magistrates zuständig.
Bitte melden Sie sich vorher telefonisch an, bevor Sie mit Ihrem Tier zur Amtstierärztin bzw. zum Amtstierarzt kommen. Ein korrekt ausgefüllter EU-Heimtierausweis („blauer Impfpass“), für die meisten Länder mit einer gültigen Tollwutimpfung ist dafür Voraussetzung. Für manche Staaten sind auch andere Impfungen, Titerbestimmungen oder Behandlungen gegen Parasiten vorgeschrieben. Erkundigen Sie sich daher bitte rechtzeitig über die Einreisebestimmungen, da manche Untersuchungen und Behandlungen bis zu 3 Monate im Voraus abgeschlossen sein müssen.
Andere Haustiere
Falls Sie ein Kaninchen, ein Meerschweinchen oder ein sonstiges Haustier ins Ausland mitnehmen möchten, benötigen Sie je nach Land ebenfalls ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, das Sie wiederum beim Amtstierarzt erhalten und ebenso kostenpflichtig ist.
Vögel
Für Vögel im Reiseverkehr gelten bis auf Weiteres in den meisten Ländern aufgrund der Geflügelpest verschärfte Bestimmungen für die Einreise.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Verbrauchergesundheit (BAVG: https://www.bavg.gv.at/einfuhr-import/lebende-tiere) bzw. wiederum auf der Botschaft des jeweiligen Reiselandes.