Berufskraftfahrer

Informationen zur Grundqualifikation sowie Weiterbildung

Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr (gewerbliche Güterbeförderung, Werkverkehr), die Kraftfahrzeuge lenken, für die eine Lenkberechtigung der Klasse C(C1) erforderlich ist, sowie Lenker von Omnibussen im Personenkraftverkehr (Gelegenheitsverkehr, Kraftfahrlinie) haben bei Ihrer Tätigkeit einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird von der Behörde nach Vorlage eines Prüfungszeugnisses über die erfolgreiche Ablegung der Prüfung zur Erlangung der Grundqualifikation oder einer Bescheinigung über die Weiterbildung im Führerschein oder auf der Fahrerbescheinigung in Form des Codes "95" eingetragen. Liegt kein österreichischer Führerschein vor, kann ein Fahrerqualifizierungsnachweis nach dem Modell im Anhang II der Richtlinie 2003/59/EG ausgestellt werden.

 

Grundqualifikationsprüfung

Personen, denen nach dem 9. September 2008 erstmals eine Lenkberechtigung für die Klasse D(D1) erteilt wurde bzw. Personen, denen nach dem 9. September 2009 erstmals eine Lenkberechtigung für die Klasse C(C1) erteilt wurde, müssen, um den Fahrerqualifizierungsnachweis erstmalig ausgestellt zu bekommen, eine Grundqualifikationsprüfung absolvieren.

 

Weiterbildung

Personen, denen vor dem 10. September 2008 erstmals eine Lenkberechtigung der Klasse D(D1) erteilt wurde sowie Personen, denen vor dem 10. September 2009 erstmals eine Lenkberechtigung der Klasse C(C1) erteilt wurde, müssen die Absolvierung einer Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 35 Stunden bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte (Liste Ausbildungsstätten siehe unten) nachweisen, um den Fahrerqualifizierungsnachweis erstmalig ausgestellt zu bekommen.


Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird auf maximal 5 Jahre ausgestellt. Innerhalb dieses Zeitraums muss wiederum eine mindestens 35-stündige Weiterbildung absolviert werden, um den Fahrerqualifizierungsnachweis verlängert zu bekommen.
 

Hinweis: Um doppelte Kosten zu vermeiden, sollten Personen, denen der Fahrerqualifizierungsnachweis im Führerschein eingetragen wird, den Ablauf der Führerscheinbefristung und den Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises so abstimmen, dass nur einmal ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss.

Ausbildungsstätten

Häufig gestellte Fragen

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