Es gibt Probekennzeichen für Händler, die Sportboote vor dem Verkauf oder nach einer Reparatur testen müssen. Diese sind fünf Jahre gültig.
Private, die nur ein Sportboot testen oder überstellen, erhalten ein Probekennzeichen, das höchstens ein Monat gültig ist.
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Probekennzeichen (SVD-Verk/E-17)
Antrag auf Ausstellung gemäß § 104 Abs. 2 SchFG (für Firmen / mit 5-jähriger Gültigkeitsdauer)
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Probekennzeichen - Überstellung / Erprobung (SVD-Verk/E-18)
Antrag auf Ausstellung gemäß § 104 Abs. 2 SchFG
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