Mit der Oö. Bauordnungs-Novelle leistbares Wohnen und einfache Verfahren
Der Oö. Landtag hat am 18. April 2013 insbesondere die Einschränkung der Bewilligungspflicht bei Verwendungszweckänderungen, Erleichterungen bei der Baufreistellung, den Entfall der Anzeigepflicht für Parabolantennen, eine Anzeigepflicht für bestimmte Photovoltaikanlagen und Adaptierungen bei der Anzeigepflicht für Windkraftanlagen, Anpassungen an das Oö. Bautechnikgesetz 2013 und Bestimmungen zur Umsetzung der so genannten "EU-Gebäuderichtlinie" beschlossen.
Weiterführende Informationen
Das vorliegende Gesetz beinhaltet insbesondere Folgendes:
- Einschränkung der Bewilligungspflicht bei Verwendungszweckänderungen;
- Erleichterungen bei der Baufreistellung;
- Entfall der baubehördlichen Anzeigepflicht für Parabolantennen;
- Schaffung einer Anzeigepflicht für nicht dem Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2006 unterliegende Photovoltaikanlagen sowie Änderung der Anzeigepflicht für thermische Solaranlagen;
- Änderung der Anzeigepflicht für nicht dem Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2006 unterliegende Windkraftanlagen;
- Anpassungen an das geplante Oö. Bautechnikgesetz 2013;
- Umsetzung der Bestimmungen des baurechtlich relevanten Teils der neu gefassten so genannten "EU-Gebäuderichtlinie".