Wasser ist Lebensmittel Nr. 1, das durch nichts ersetzt werden kann. Die Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser ist für Leben und Gesundheit unabdingbar. Wasser bildet die Lebensgrundlage für Wirtschaft, Landwirtschaft und Tourismus.
Im Zusammenhang mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie wurde auf europäischer Ebene die Aussage getroffen, dass Wasser keine übliche Handelsware ist, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.
Die Wasser-Charta des Bundes sieht unter anderem vor, dass Österreich auch in Zukunft eigenständig über seine Wasserressourcen entscheiden wird und das Wasser eine Kernkompetenz unserer Gemeinden und Wassergenossenschaften bleiben muss.
Der großen Bedeutung der natürlichen Ressource Grundwasser Rechnung tragend wurde in Oberösterreich Trinkwasser als besonders schützenswertes Gut in die Landesverfassung aufgenommen.