Wer wird gefördert?
Gefördert werden Klein- oder Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind und ihren Unternehmensstandort oder Filialstandort in Oberösterreich betreiben.
Insbesondere können auch Angehörige folgender Freien Berufe gefördert werden: Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Ziviltechniker.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die einmaligen Kosten für die Errichtung und Herstellung von ultraschnellen Breitband Glasfaser-Internet-Anschlüssen ausschließlich auf Glasfaserbasis (Fiber To The Home (FTTH). Ausgangspunkt dieser Errichtung und Herstellung ist der nächstgelegene Point of Presence (POP) des FTTH-Zugangs-Providers (Leitungsprovider oder Internetprovider), Endpunkt ist bis zur Endkundenübergabeschnittstelle (auf Basis Ethernet).
Wie wird gefördert?
Die Förderung der Kosten für die Errichtung und Herstellung von ultraschnellen Breitband Glasfaser-Internet-Anschlüssen beträgt max. 50 Prozent der einmaligen vom Förderwerber getragenen Errichtungs- und Herstellungskosten.
Die maximale Förderhöhe beträgt 2.000 Euro pro Standort des Förderwerbers.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Der Anschluss muss mittels Glasfaser (FTTH) realisiert werden und technisch einen Ausbau der Anschlussbandbreite auf mindestens 1 Gbit/s symmetrisch ohne zusätzliche Leitungsbauarbeiten ermöglichen.
- Der hergestellte Internetzugang muss für den Förderwerber zum Abnahmezeitpunkt eine realisierte Mindestbandbreite von 30 Mbit/s im Download und 10 Mbit/s im Upload aufweisen.
- Der hergestellte Internetzugang muss ohne technische Änderungen auf Endkundenseite jederzeit auf eine Bandbreite von mindestens 100Mbit/s symmetrisch hochrüstbar sein (nur durch Umprovisionierung auf Providerseite).
- Der hergestellte Internetzugang muss ohne technische Änderungen auf der Leitungsseite auf eine Bandbreite von 1000 Mbit/s symmetrisch hochrüstbar sein.
- Die Übergabeschnittstelle zum Endkunden muss als normierte Ethernet-Schnittstelle nach IEEE802.3 Standard mit mindestens 100 Mbit/s full-duplex realisiert sein.
- Die Mindestvertragslaufzeit für den hergestellten Anschluss muss ab Abnahme mindestens 24 Monate betragen.
- Die Kosten für die Errichtung und Herstellung des Anschlusses müssen mind. 500,00 EUR betragen.
- Nicht förderbar sind laufende monatliche Kosten für den Unterhalt, Betrieb bzw. Nutzung des FTTH-Zugangs (z.B. monatliche Internetproviderkosten, Stromkosten, Wartungskosten für Router/Leitung/…, etc.) oder nachträglich anfallende Kosten zur Erhöhung der Anschlussbandbreite (Upgrades).
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag muss über das Wirtschaftsportal OÖ – wirtschaftsportal.ooe.gv.at – vor Beginn der Projektdurchführung elektronisch eingelangt sein.
Förderstelle für Klein- und Mittelständische Unternehmen bzw. Freie Berufe
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft und Forschung
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Tel: (+43 732) 77 20-151 21
Fax: (+43 732) 77 20-21 17 85
E-mail: wi.post@ooe.gv.at
Internet: www.land-oberoesterreich.gv.at
Förderstelle für landwirtschaftliche Betriebe
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Tel: (+43 732) 77 20-115 01
Fax: (+43 732) 77 20-21 17 98
E-mail: lfw.post@ooe.gv.at
Internet: www.land-oberoesterreich.gv.at
Formular
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Breitband-Glasfaser-Internet für Betriebe (LWLD-Wi/E-54)
Beantragung über Wirtschaftsportal Oberösterreich