Quelle: Franz Linschinger, Land Oberösterreich
-
Vogelgrippe - Geflügelpest - Aviäre Influenza.
Aktuelle Informationen Stand 8.11.2024 – Aufhebung der Sperrzonen im Bezirk Braunau – Neue Fälle in Niederösterreich – Steyr-Land, Stadt Steyr und Linz-Land von Sperrzonen betroffen – Kundmachung von Risikogebieten
-
Blauzungenkrankheit – Situation in Österreich und Europa.
Seit September ist auch Österreich von einer neuen Variante der Blauzungenkrankheit (BTV-3) betroffen, die sich in der zweiten Jahreshälfte mit hoher Geschwindigkeit – ausgehend von den Niederlanden, Belgien und Deutschland – in Europa ausgebreitet hat.
-
Verdacht auf Umweltkontamination - Abklärung der Belastung bei Wildschweinen.
Der Veterinärdienst des Landes Oberösterreich führt derzeit ein Screening bei Wildschweinen im Bezirk Braunau durch, um eine mögliche Belastung von Wildschwein-Fleisch durch Perfluoralkylsubstanzen (PFAS) ausschließen oder abklären zu können.
Andere Wildarten (beispielsweise Rehe oder Hasen) sind nicht betroffen und es besteht aktuell keine Gefahr für Konsumentinnen und Konsumenten. -
Tierschutz und Tiertransport.
Erster Ansprechpartner bei Verdacht auf Tierschutzvergehen sind die Polizeidienststellen oder die Bezirkshauptmannschaften/Magistrate. Landwirtschaftliche und gewerbliche Tierhaltungen sowie Zoos und Tierhandlungen werden vom Veterinärdienst regelmäßig und strichprobenartig kontrolliert.
-
Veterinäre Lebensmittelsicherheit.
Die Überwachung der Sicherheit hinsichtlich Lebensmittel tierischer Herkunft erfolgt durch den Veterinärdienst.
-
Tierkörperverwertung und tierische Nebenprodukte.
Der Veterinärdienst überwacht die Entsorgung von Tierkörpern und tierischen Abfällen sowie die Verwertung tierischer Nebenprodukte.
-
Tierarzneimittel.
Die Anwendung von Tierarzneimitteln ist gesetzlich geregelt und wird sowohl bei den Tierärzten als auch bei den Landwirten genau kontrolliert.
-
Reisen mit Haustieren.
Bevor man mit seinem Tier ins Ausland reist, sollte man sich über die Einreisebestimmungen informieren.
-
Handel mit Tieren und tierischen Produkten.
Die Veterinärbehörden überwachen den Tierverkehr und den Verkehr mit tierischen Produkten, um den Tierbestand vor ansteckenden Krankheiten und die Konsumenten vor nicht sicheren Lebensmitteln zu schützen.
-
Tierseuchenbekämpfung.
Bei Seuchenverdacht werden verdächtige Betriebe vorübergehend gesperrt und Untersuchungen, Probenahmen sowie epidemiologische Erhebungen durchgeführt. Auch Schutzimpfungen können die Seuchenausbreitung verhindern.
-
Tierschutzombudsstelle.
Die Interessen des Tierschutzes vertreten in jedem Bundesland Tierschutzombudspersonen, die in der Ausübung des Amtes keinen Weisungen unterliegen.
Weiterführende Informationen