Frühförderung

Umfasst eine ganzheitliche Förderung für in ihrer Entwicklung auffällige Kinder, beeinträchtigte Kinder, und Kinder, bei denen die Wahrscheinlichkeit des Eintretens einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann, sowie deren Familien.

Was ist das?

Frühförderung versteht sich als frühest mögliche, ganzheitliche Förderung für in ihrer Entwicklung auffällige Kinder, beeinträchtigte Kinder und Kinder, bei denen die Wahrscheinlichkeit des Eintretens einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann. Für deren Familien soll die Frühförderung Begleitung, Beratung und Unterstützung sein.
Es wird unterschieden zwischen Allgemeiner Frühförderung, Sehfrühförderung und Früher Kommunikationsförderung.
Die Allgemeine Frühförderung kann von Geburt an und bis zum Eintritt in den Kindergarten mit einem Sonderkindergartenpädagogen / einer Sonderkindergartenpädagogin bzw. Schule in Anspruch genommen werden.
Die Sehfrühförderung kann von Geburt an bis zum Eintritt in die Schule in Anspruch genommen werden.
Die Frühe Kommunikationsförderung kann von der Vollendung des 2. Lebensjahres an bis zum Eintritt in die Schule in Anspruch genommen werden.

Wie kommt jemand zur Leistung?

Durch Kontaktaufnahme mit der nächstgelegenen Frühförderstelle bzw. Einrichtung.
Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Sie können den Antrag auch beim Amt der Oö. Landesregierung oder der zuständigen Gemeinde, einer Sozialberatungsstelle oder bei der Einrichtung selbst abgeben. Dieser wird dann umgehend an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet.

Kosten?

Erstberatung und Information sind grundsätzlich kostenlos. Die Kosten der Frühförderung werden fast zur Gänze vom Land Oberösterreich übernommen. Eltern, die für ihr Kind ein Pflegegeld beziehen, haben einen geringfügigen Beitrag zu entrichten.

Nähere Informationen erhalten Sie bei:

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