Sonderschulen und Integrationsklassen (keine Leistung nach dem Oö. ChG)
Was ist das?
Kinder mit Beeinträchtigungen können in Volks- und Hauptschulen integriert werden oder eine Sonderschule besuchen. Abklärung, welche Schule die besten Rahmenbedingungen bietet, erfolgt beim Bezirksschulrat bzw. bei den Sonderpädagogischen Zentren.
Wie kommt jemand zur Leistung?
Durch Kontaktaufnahme mit dem sonderpädagogischen Zentrum. Diese soll spätestens bei der Schuleinschreibung erfolgen.
Wo und von wem wird das angeboten?
In der Sprengelschule oder in den nächstgelegenen Sonderschulen.
Kosten?
Der Besuch der öffentlichen Pflichtschulen ist grundsätzlich unentgeltlich.
Weiterführende Informationen
Schulassistenz in Pflichtschulen (keine Leistung nach dem Oö. ChG)
Was ist das?
Die Schulassistenz unterstützt und begleitet Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen bei Bedarf im Schulalltag in oberösterreichischen Pflichtschulen.
Wesentliche Zielsetzungen sind die Unterstützung in lebenspraktischen Bereichen und bei der Bewältigung der schulischen Anforderungen.
Wie kommt jemand zur Leistung?
Schon beim ersten Kontakt mit der Schule (Schuleinschreibung) kann auf die Notwendigkeit zusätzlicher Hilfe hingewiesen werden. Die Abklärung, welche Unterstützung erforderlich ist, erfolgt beim Bezirksschulrat oder Sonderpädagogischen Zentrum.
Das Sonderpädagogische Zentrum des Bezirkes ist ein wichtiger Ansprechpartner für Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen, um entsprechende schulische Angebote vorzustellen und bei der Entscheidungsfindung zu helfen.
Kosten?
Der Kostenersatz des Landes Oberösterreich pro Schulassistenzstunde beträgt maximal GD 22/5.
Weiterführende Informationen
Schulassistenz in Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht, in Übungsschulen und in höheren Schulen (keine Leistung nach dem Oö. ChG)
Was ist das?
Die Zuständigkeit für die Schulassistenz in Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht, Übungsschulen, Allgemeinbildende sowie Berufsbildende höhere Schulen bzw. Gymnasien liegt in der Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales.
Die Schulassistenz kann mit dem Schuleintritt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Alle anderen Beschreibungen sind mit der oben angeführten Beschreibung zur Schulassistenz identisch.
Wie kommt jemand zur Leistung?
Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Sie können den Antrag auch beim Amt der Oö. Landesregierung oder der zuständigen Gemeinde, einer Sozialberatungsstelle oder bei der Einrichtung selbst abgeben. Dieser wird dann umgehend an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet.
Kosten
Für die Schulassistenz ist kein Beitrag zu leisten, die Kosten werden zur Gänze vom Land Oberösterreich übernommen.
Weiterführende Informationen