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Alminvestitionsförderung.
(Staatliche Beihilfe)
Gefördert werden bauliche Investitionen im Bereich Alm-/Alpgebäude einschließlich der für die Almbewirtschaftung funktionell notwendigen technischen Einrichtungen und Anlagen: Anlagen zur Wasser- und Energieversorgung sowie zur Abwasserreinigung, Einfriedungen, Schutzeinrichtungen für Almbauten (Lawinen- und Hochwasserschutz), Wege zur inneren Erschließung. -
Almwegebau und Almerschließung.
(Fördermaßnahme 73-09 und Staatliche Beihilfe)
Finanziell unterstützt werden Maßnahmen zur Erschließung von Almen. -
Bäuerliche Kleinarchitektur.
(Staatliche Beihilfe)
Gefördert wird die Errichtung von regionaltypischen Holzbaumaßnahmen auf Almen: Holzdach, Holzdachrinne, Schindelmantel, Holzzaun, Tränkewassertrog, etc. -
Erhaltung und Entwicklung von Almflächen.
(Staatliche Beihilfe)
Unterstützt wird die Planung, Wiederherstellung, Erhaltung und Entwicklung von Kulturlandschaftsflächen im Almbereich.
Weiterführende Informationen
- Richtlinien für die Gewährung von Finanzmitteln des Landes Oberösterreich für Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen von Verfahren der Bodenreform 338,65 KB) .
- Sonderrichtlinie des BML zur Umsetzung von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 2,91 MB) .
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Ländliche Verkehrsinfrastruktur.
(Fördermaßnahme 73-09 und Staatliche Beihilfe)
Gefördert wird die zeitgemäße Verkehrserschließung von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken durch Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung oder den Umbau von Wegen in Flurneuordnungsgebieten.
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Ökologische Agrarinfrastruktur.
(Fördermaßnahme 73-06 und Staatliche Beihilfe)
Ziel ist die Schaffung von naturnahen Landschaftselementen, um die regionstypischen Kulturlandschaften mit einem funktionsfähigen Naturhaushalt in Flurneuordnungsgebieten zu erhalten und zu entwickeln.
Weiterführende Informationen
- Richtlinien für die Gewährung von Finanzmitteln des Landes Oberösterreich für Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen von Verfahren der Bodenreform 338,65 KB) .
- Sonderrichtlinie des BML zur Umsetzung von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 2,91 MB) .
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Ländliche Entwicklung – Waldbau: Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes – Öffentlicher Wert und Schutz vor Naturgefahren.
(Vorhabensart 8.5.1)
Gefördert werden unter anderem Aufforstungen inklusive Ergänzung der Naturverjüngung, Unterbau und Pflege von Beständen, Verjüngungseinleitung inklusive Bringung, Schutzmaßnahmen gegen Schneeschub und Steinschlag sowie Querfällungen. -
Ländliche Entwicklung – Investitionen zur Stärkung des ökologischen Werts der Waldökosysteme (Waldökologie-Programm).
(Vorhabensart 8.5.3)
Gefördert werden u.a. Buchen- und Eichenaufforstungen (wenn sie der natürlichen Waldgesellschaft entsprechen), Pflege zur Annäherung an die natürliche Waldgesellschaft, Einbringung seltener Baumarten, Bewirtschaftung von Plenterwälder, Rückung mit Pferd oder Logline, Förderung von Horst- und Veteranenbäume und Totholz, Bekämpfung von invasiven Pflanzen und Baumarten, Ameisen- und Vogelschutz, wildökologische Raumplanung. -
Ländliche Entwicklung – Forstschutz: Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen.
(Vorhabensart 8.4.1)
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Ländliche Entwicklung – Forstgenetik: Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes – Genetische Ressourcen.
(Vorhabensart 8.5.2)
Gefördert werden unter anderem die Beerntung von Samenbäumen und Beständen, die Aufbereitung und Lagerung von Saatgut sowie Untersuchungen und Gutachten.
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Ländliche Entwicklung – Forststraßen: Investitionen in die Infrastruktur für die Entwicklung, Modernisierung und Anpassung der Forstwirtschaft.
(Vorhabensart 4.3.2)
Gefördert wird die Errichtung und Verbesserung der Infrastruktur (u.a. Forststraßen, Wasserstellen, Lager- und Aufarbeitungsplätze). -
Ländliche Entwicklung – Naturschutz Forst: Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes.
(Vorhabensart 7.6.1c)
Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von naturschutzfachlich wertvollen Flächen mit schützenswerten Lebensraumtypen oder Arten, Erstellung wissenschaftlicher oder praxisorientierter Grundlagen, Entwicklung von Kompetenzen für Naturraummanagement, Motivation und Bewusstseinsbildung zur Unterstützung der Ziele des Natur- und Umweltschutzes, der nachhaltigen Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes der ländlichen Gebiete oder des Umweltbewusstseins und Management und Entwicklung von Schutzgebieten. -
Ländliche Entwicklung – Waldbezogene Pläne: Erstellung von waldbezogenen Plänen auf betrieblicher Ebene.
(Vorhabensart 8.6.2)
Gefördert wird die Verbesserung des Planungsinstrumentariums in der Forstwirtschaft. -
Waldfonds M 1 – Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen- Änderung in der Förderabwicklung .
Die Maßnahmengruppe M 1 des Waldfonds kann vorübergehend nicht in Anspruch genommen werden. Diese Maßnahmen wie Aufforstungen, Stammzahlreduktion, Erstdurchforstung und Einleitung der Naturverjüngung sind im Programm Ländliche Entwicklung förderbar. Informationen und Antragsformulare finden Sie unter nachstehendem Link und erhalten Sie bei den Forstdiensten der Bezirkshauptmannschaften und Bezirksbauernkammern. Maßnahmen gegen Wildschäden sind weiterhin über den Waldfonds förderbar.
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Waldfonds M 2 – Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder – Änderung in der Förderabwicklung.
Die Maßnahmengruppe M 2 des Waldfonds kann vorübergehend nicht in Anspruch genommen werden. Diese Maßnahmen wie Aufforstungen, Stammzahlreduktion, Erstdurchforstung und Einleitung der Naturverjüngung sind im Programm Ländliche Entwicklung förderbar. Informationen und Antragsformulare finden Sie unter nachstehendem Link und erhalten Sie bei den Forstdiensten der Bezirkshauptmannschaften und Bezirksbauernkammern. Maßnahmen gegen Wildschäden sind weiterhin über den Waldfonds förderbar.
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Waldfonds M 4 – Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz.
Gefördert werden unter anderem Einrichtungen in Nass- und Trockenlagern, Transport und Manipulation von Schadholz sowie Machbarkeitsstudien.
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Waldfonds M 5 – Mechanische Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen – Änderung in der Förderabwicklung.
Die Maßnahmengruppe M 5 des Waldfonds kann vorübergehend nicht in Anspruch genommen werden. Diese Maßnahmen wie Vorlage von Fangbäumen und Hacken von Fichten-Schlagabraum sind im Programm Ländliche Entwicklung förderbar. Informationen und Antragsformulare finden Sie unter nachstehendem Link und erhalten Sie bei den Forstdiensten der Bezirkshauptmannschaften und Bezirksbauernkammern. Die Adaption von Harvesterköpfen zur mechanischen Entrindung von Schadholz für Forstunternehmen ist weiterhin über den Waldfonds förderbar.
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Waldfonds M 6 – Maßnahmen zur Waldbrandprävention.
Gefördert werden unter anderem präventive Waldbehandlungen, Maßnahmen gegen Folgeschäden und Bewusstseinsbildung im Zusammenhang mit Waldbrandgefahr.
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Infrastruktur Wald (73-03) LE 2023-2027.
Gefördert werden die Errichtung und Verbesserung der Infrastruktur (Forststraßen, Anlage von Holzlagerplätzen und Wasserstellen zur Waldbrandprävention- und bekämpfung).
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Wissenstransfer für außerlandwirtschaftliche Themenfelder – Waldbewirtschaftungspläne auf betrieblicher Ebene (78-03) LE 2023-2027.
Gefördert wird die Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen auf betrieblicher Ebene. Der Zuschuss beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.
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Allgemeine Fischereiförderung.
Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss werden Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraums für Wassertiere, der Besatz mit seltenen bzw. bedrohten heimischen gewässertypspezifischen Fisch-, Muschel- und Krebsarten und juvenilen Bachforellen, die Stützung und Wiederansiedlung lokaler autochthoner Bestände und wissenschaftliche Projekte mit Bezug zur Fischereiwirtschaft und -ökologie (keine Grundlagenforschung) gefördert.
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Bäuerliche Fischproduktion.
Die Errichtung und Sanierung (keine Instandhaltung) von Fischteichanlagen und Hälterbecken sowie im Projekt enthaltener Schutzeinrichtungen zur Abwehr von fischfressenden Tieren werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss aus Landesmitteln gefördert.
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EMFAF 2021 - 2027 Binnenfischerei - M 1.
Im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds besteht die Möglichkeit im Bereich der Binnenfischerei Projekte zu fördern.
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EMFAF 2021-2027 Investitionen und Innovationen in der Aquakultur - M 4.
Im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds besteht die Möglichkeit im Bereich der Investitionen und Innovationen in der Aquakultur Projekte zu fördern.
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EMFAF 2021-2027 Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen - M 6.
Im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds besteht die Möglichkeit für die Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Projekte zu fördern.
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EMFAF 2021-2027 Vermarktungsmaßnahmen - M 7 .
Im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds besteht die Möglichkeit für Vermarktungsmaßnahmen Projekte zu fördern.
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Jagdwesen.
Gefördert wird die Jagd in Oberösterreich im Wege des oö. Landesjagdverbandes durch finanzielle Beiträge des Landes.
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Ökologisch wertvolle, extensive und biologische Bewirtschaftung von Teichen.
Auf Grund der Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vom 7. April 2022 wird für ökologisch wertvolle, extensive und biologische Bewirtschaftung von Teichen für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2027 eine von Bund und Land Oberösterreich kofinanzierte Förderung angeboten.
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Präventionsmaßnahmen zur Abwehr fischfressender Prädatoren.
Im Rahmen des "Managementplan Fischotter Oberösterreich" wurde, insbesondere zur Vermeidung des Eintritts der Gefahr ernster Schäden an bestehenden Fischteichen, eine Reihe von möglichen Abwehr- bzw. Schutzmaßnahmen aufgezeigt. Diese sollen sinnvoller Weise nicht erst bei Eintritt eines ernsten Schadens, sondern bereits präventiv angewendet werden. Zudem können nunmehr auch Präventionsmaßnahmen zur Abwehr anderer fischfressender Tierarten (z.B. Graureiher) gefördert werden.
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Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme die der Unternehmen und die der Gebietskörperschaften.
Das Land OÖ hilft der Bevölkerung (Landwirten, Arbeitnehmer, Pensionisten, Vereine, Wegeerhaltungsgemeinschaften, Religionsgemeinschaften) im Katastrophenfall mit zahlreichen Maßnahmen. Um die von Naturkatastrophen betroffene Bevölkerung bei der Behebung von Elementarschäden finanziell unterstützen zu können, wurde der Katastrophenfonds eingerichtet. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Katastrophenfondsgesetz 1996 sowie die jeweils geltenden Richtlinien des Landes.
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Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen (Unternehmen) mit Ausnahme die der Gebietskörperschaften.
Das Land OÖ hilft den Unternehmern im Katastrophenfall mit zahlreichen Maßnahmen. Um die von Naturkatastrophen betroffenen Unternehmer bei der Behebung von Elementarschäden finanziell unterstützen zu können, wurde der Katastrophenfonds eingerichtet. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Katastrophenfondsgesetz 1996 sowie die jeweils geltenden Richtlinien des Landes.
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Katastrophenschäden am Waldbestand mit Ausnahme die der Gebietskörperschaften.
Die Aufarbeitung von Schadholz nach Katastrophenereignissen bedeutet für die betroffenen Waldbesitzer nicht nur einen erhöhten Arbeitsaufwand und Geräteverschleiß, sondern auch einen erheblichen Einkommensverlust. Da eine möglichst rasche Schadholzaufarbeitung zur Erhaltung und Sicherung der in hohem öffentlichen Interesse gelegenen vielfältigen Wirkungen des Waldes notwendig ist, ist eine finanzielle Hilfe aus öffentlichen Mitteln als Beihilfe zu den erhöhten Erntekosten unerlässlich.
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Schäden durch Naturkatastrophen an landwirtschaftlichen Kulturen für physische und juristische Personen mit Ausnahme die der Gebietskörperschaften.
Für nicht versicherbare Ernteschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, welche aufgrund eines Elementarereignisses auftreten, können für den von der Österreichischen Hagelversicherung VVaG festgestellten Schaden, Beihilfen in Aussicht gestellt werden.
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Gewährung eines Zuschusses für Herdenschutzmaßnahmen.
Gefördert wird die Erneuerung und Aufrüstung oder der Neubau von Zäunen für Schafe, Ziegen und Kälber (Jungrinder bis zu 12 Monaten) zur Vermeidung von Wolfsrissen, sowie zur Sicherstellung des Tierwohls. Des Weiteren werden auch GPS-Tracker für Schafe und Ziegen bzw. der Ankauf von Herdenschutz-hunden gefördert.
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Agrarische Forschung und Entwicklung - Zukunftsfonds.
Gefördert werden Forschungsprojekte und sonstige Vorhaben, die in besonderer Weise einen hohen Nutzen bzw. hohe Rückwirkungseffekte auf die Landwirtschaft aufweisen bzw. erwarten lassen in einem Aufrufverfahren.
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Arbeitsplatzförderung in der Landwirtschaft.
Gefördert wird die Vorbereitung einer künftigen Betriebsnachfolgerin oder eines Betriebsnachfolgers durch gezielte Ausbildung im eigenen Betrieb.
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Behebung von Notständen in der Landwirtschaft.
Zur Behebung einer unverschuldet eingetretenen Notlage durch z. B. schwere Krankheit oder Unglücksfälle im Viehbestand werden Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe gefördert.
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Biomasseeinzelanlagen - Landesförderung.
Informationen zum Thema "Förderung einzelbetrieblicher Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitholzanlagen für natürliche und juristische Personen und landwirtschaftliche Betriebe".
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Gestaltung einer Website zur Online-Direktvermarktung für bäuerliche Betriebe.
Diese Förderung ist ein Angebot für die "Gestaltung einer Website zur Online-Direktvermarktung für bäuerliche Betriebe" im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie. Der Zuschuss wird in Form einer agrarischen De-minimis Beihilfe ausbezahlt.
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Konsolidierung landwirtschaftlicher Betriebe.
Gefördert werden Konsolidierungskredite (Agrarinvestitionskredite) für unverschuldet in eine Notlage geratene Landwirtschaftsbetriebe sowie Umschuldung von normalverzinslichen Bankdarlehen. Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zur Übernahme und Weiterführung verschuldeter Betriebe zu schaffen und deren Rentabilität in einem angemessenen Zeitraum wiederherzustellen.
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Förderung von Breitbandanschlüssen für landwirtschaftliche Betriebe.
Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, die Investitionen von landwirtschaftlichen Betrieben in deren Breitbandversorgung zu fördern, um die Verbesserung von ultraschnellen Internetverbindungen in Oberösterreich voranzutreiben.
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Weiterführende Informationen
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Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (4.1.1.) LE 2014-2022.
Nachstehender Inhalt und nachstehende Unterlagen zum Download gelten nur für bereits gestellte Anträge in der Förderperiode LE 2014-2022. Neue Anträge können ab 2023 auf der digitalen Förderplattform (DFP) auf eAMA gestellt werden.
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Zusammenarbeit von kleinen Wirtschaftsteilnehmern - Arbeitsabläufe, gemeinsame Nutzung von Anlagen und Ressourcen und Tourismusdienstleistungen (16.3.1) LE 2014-2022.
Nachstehender Inhalt und nachstehende Unterlagen zum Download gelten nur für bereits gestellte Anträge in der Förderperiode LE 2014-2022. Neue Anträge können ab 2023 nach der Veröffentlichung eines entsprechenden Aufrufes auf der Digitalen Förderplattform (DFP) auf eAMA gestellt werden.
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Zusammenarbeit - Schaffung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzförderung (16.4.1) LE 2014-2022.
Nachstehender Inhalt und nachstehende Unterlagen zum Download gelten nur für bereits gestellte Anträge in der Förderperiode LE 2014-2022. Neue Anträge können ab 2023 nach der Veröffentlichung eines entsprechenden Aufrufs auf der Digitalen Förderplattform (DFP) auf eAMA gestellt werden.
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Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen.
Vorhabensarten 1.1.1, 1.2.1, 1.3.1
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Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte.
(Vorhabensart 6.1.1)
Erleichterung der ersten Niederlassung, das heißt erstmalige Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes bzw. Aufnahme der Bewirtschaftung unter besonderer Berücksichtigung der vollwertigen Fachausbildung.
Nachstehender Inhalt gilt für eingereichte Anträge bis einschließlich 31.03.2023! -
Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (4.2.1) LE 2014-2022.
Nachstehender Inhalt und nachstehende Unterlagen zum Download gelten nur für bereits gestellte Anträge in der Förderperiode LE 2014-2022.
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Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsinfrastruktur (4.3.1) LE 2014-2022.
Nachstehender Inhalt und nachstehende Unterlagen zum Download gelten nur für bereits gestellte Anträge in der Förderperiode LE 2014-2022. Neue Anträge können ab 2023 auf der digitalen Förderplattform (DFP) auf eAMA gestellt werden.
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Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten (6.4.1) LE 2014-2022.
Nachstehender Inhalt und nachstehende Unterlagen zum Download gelten nur für bereits gestellte Anträge in der Förderperiode LE 2014-2022. Neue Anträge können ab 01.04.2023 auf der Digitalen Förderplattform (DFP) auf eAMA.at gestellt werden.
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Diversifizierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch Energie aus nachwachsenden Rohstoffen sowie Energiedienstleistungen (6.4.2) LE 2014-2022.
Nachstehender Inhalt und nachstehende Unterlagen zum Download gelten nur für bereits bis 31.12.2022 gestellte Anträge in der Förderperiode LE 2014-2022. Informationen zur Antragstellung ab 01.01.2023 finden Sie auf der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting GmbH. (KPC) unter Umweltförderungen.
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Förderung "Leader" .
Nachstehender Inhalt und nachstehende Unterlagen zum Download gelten nur für bereits gestellte Anträge in der Förderperiode LE 2014-2022. Neue Anträge können ab 01.07.2023 mit der Digitalen Förderplattform (DFP) auf eAMA gestellt werden.
Weiterführende Informationen
- Sonderrichtlinie des BML zur Umsetzung von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 2,91 MB) .
- Sonderrichtlinie des Landes Oberösterreich zur Umsetzung von EU/Land-finanzierten Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 "LE-Projektförderungen OÖ" 178,42 KB) .
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Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (73-01) LE 2023-2027.
Mit dieser Maßnahme werden Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe gefördert.
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Investitionen in überbetriebliche Bewässerung (73-05) LE 2023-2027.
Mit dieser Intervention werden überbetriebliche Investitionen für die Errichtung von Infrastrukturanlagen zur Wasserförderung, Wasserspeicherung, Wasseraufbereitung und Zuleitung zu den einzelbetrieblichen Entnahmestellen sowie Kosten für die Anbindung an das Stromnetz gefördert.
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Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inklusive Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (73-08) LE 2023-2027.
Mit dieser Fördermaßnahme werden Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe gefördert.
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Förderung der ersten Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten (75-01) LE 2023-2027.
Mit dieser Förderung soll die erste Niederlassung und damit die erstmalige Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit unterstützt werden, um damit eine langfristige Absicherung der Landwirtschaft zu gewährleisten.
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Zusammenarbeit (77-02) Tourismusdienstleistungen LE 2023-2027.
Gefördert wird mit dieser Maßnahme die innovative und nachhaltige (Weiter-) entwicklung und Adaptierung des touristischen Angebots.
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Zusammenarbeit (77-02) Lokale Märkte/Absatzförderung LE 2023-2027.
Mit dieser Maßnahme wird die Zusammenarbeit Lokale Märkte/Absatzförderung LE 2023-2027 gefördert.
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Förderung Leader (77-05) LE 2023-2027.
Leader ist eine Förderinitiative, welche die Stärkung des ländlichen Raums, die Förderung der regionalen Wirtschaft und die Steigerung der Lebensqualität in den Regionen zum Ziel hat.
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Wissenstransfer für landwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information) (78-02) LE 2023-2027.
Mit dieser Intervention werden insbesondere die berufsbegleitende landwirtschaftliche Berufsausbildung und die Verbesserung der fachlichen, persönlichen und unternehmerischen Kompetenzen der in der Landwirtschaft tätigen Personen unterstützt.
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Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder – Bewusstseinsbildung (78-03) LE 2023-2027.
Mit dieser Intervention wird die Bewusstseinsbildung (z. B. Informationsmaßnahmen, Exkursionen) insbesondere für folgende Zielgruppen unterstützt: die Öffentlichkeit, insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Land- und Forstwirtinnen und Forstwirte.
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Investitionen in überbetriebliche Bewässerung (73-05) LE 2023-2027.
Mit dieser Intervention werden überbetriebliche Investitionen für die Errichtung von Infrastrukturanlagen zur Wasserförderung, Wasserspeicherung, Wasseraufbereitung und Zuleitung zu den einzelbetrieblichen Entnahmestellen sowie Kosten für die Anbindung an das Stromnetz gefördert.
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Wissenstransfer für außerlandwirtschaftliche Themenfelder – Waldbewirtschaftungspläne auf betrieblicher Ebene (78-03) LE 2023-2027.
Gefördert wird die Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen auf betrieblicher Ebene. Der Zuschuss beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.
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Waldfonds M 5 – Mechanische Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen – Änderung in der Förderabwicklung.
Die Maßnahmengruppe M 5 des Waldfonds kann vorübergehend nicht in Anspruch genommen werden. Diese Maßnahmen wie Vorlage von Fangbäumen und Hacken von Fichten-Schlagabraum sind im Programm Ländliche Entwicklung förderbar. Informationen und Antragsformulare finden Sie unter nachstehendem Link und erhalten Sie bei den Forstdiensten der Bezirkshauptmannschaften und Bezirksbauernkammern. Die Adaption von Harvesterköpfen zur mechanischen Entrindung von Schadholz für Forstunternehmen ist weiterhin über den Waldfonds förderbar.
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Waldfonds M 2 – Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder – Änderung in der Förderabwicklung.
Die Maßnahmengruppe M 2 des Waldfonds kann vorübergehend nicht in Anspruch genommen werden. Diese Maßnahmen wie Aufforstungen, Stammzahlreduktion, Erstdurchforstung und Einleitung der Naturverjüngung sind im Programm Ländliche Entwicklung förderbar. Informationen und Antragsformulare finden Sie unter nachstehendem Link und erhalten Sie bei den Forstdiensten der Bezirkshauptmannschaften und Bezirksbauernkammern. Maßnahmen gegen Wildschäden sind weiterhin über den Waldfonds förderbar.
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Waldfonds M 1 – Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen- Änderung in der Förderabwicklung .
Die Maßnahmengruppe M 1 des Waldfonds kann vorübergehend nicht in Anspruch genommen werden. Diese Maßnahmen wie Aufforstungen, Stammzahlreduktion, Erstdurchforstung und Einleitung der Naturverjüngung sind im Programm Ländliche Entwicklung förderbar. Informationen und Antragsformulare finden Sie unter nachstehendem Link und erhalten Sie bei den Forstdiensten der Bezirkshauptmannschaften und Bezirksbauernkammern. Maßnahmen gegen Wildschäden sind weiterhin über den Waldfonds förderbar.
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Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder – Bewusstseinsbildung (78-03) LE 2023-2027.
Mit dieser Intervention wird die Bewusstseinsbildung (z. B. Informationsmaßnahmen, Exkursionen) insbesondere für folgende Zielgruppen unterstützt: die Öffentlichkeit, insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Land- und Forstwirtinnen und Forstwirte.
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Wissenstransfer für landwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information) (78-02) LE 2023-2027.
Mit dieser Intervention werden insbesondere die berufsbegleitende landwirtschaftliche Berufsausbildung und die Verbesserung der fachlichen, persönlichen und unternehmerischen Kompetenzen der in der Landwirtschaft tätigen Personen unterstützt.
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Infrastruktur Wald (73-03) LE 2023-2027.
Gefördert werden die Errichtung und Verbesserung der Infrastruktur (Forststraßen, Anlage von Holzlagerplätzen und Wasserstellen zur Waldbrandprävention- und bekämpfung).
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Sonstige Förderungen in der Landwirtschaft.
Förderung von agrarischen Bildungsmaßnahmen
Gefördert werden agrarische Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, eine Vielfalt an Kursen und Ausbildungen, die die verschiedenen Lebensbereiche und Berufsfelder in der Land- und Forstwirtschaft betreffen, sowie sonstige Vorhaben, die für die bäuerliche Bevölkerung im ländlichen Raum, in besonderer Weise einen hohen Nutzen bzw. hohe Rückwirkungseffekte auf die Landwirtschaft aufweisen bzw. erwarten lassen. -
Förderung Leader (77-05) LE 2023-2027.
Leader ist eine Förderinitiative, welche die Stärkung des ländlichen Raums, die Förderung der regionalen Wirtschaft und die Steigerung der Lebensqualität in den Regionen zum Ziel hat.
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Förderung der ersten Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten (75-01) LE 2023-2027.
Mit dieser Förderung soll die erste Niederlassung und damit die erstmalige Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit unterstützt werden, um damit eine langfristige Absicherung der Landwirtschaft zu gewährleisten.
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Gewährung eines Zuschusses für Herdenschutzmaßnahmen.
Gefördert wird die Erneuerung und Aufrüstung oder der Neubau von Zäunen für Schafe, Ziegen und Kälber (Jungrinder bis zu 12 Monaten) zur Vermeidung von Wolfsrissen, sowie zur Sicherstellung des Tierwohls. Des Weiteren werden auch GPS-Tracker für Schafe und Ziegen bzw. der Ankauf von Herdenschutz-hunden gefördert.
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Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inklusive Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (73-08) LE 2023-2027.
Mit dieser Fördermaßnahme werden Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe gefördert.
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EMFAF 2021 - 2027 Binnenfischerei - M 1.
Im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds besteht die Möglichkeit im Bereich der Binnenfischerei Projekte zu fördern.
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EMFAF 2021-2027 Investitionen und Innovationen in der Aquakultur - M 4.
Im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds besteht die Möglichkeit im Bereich der Investitionen und Innovationen in der Aquakultur Projekte zu fördern.
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EMFAF 2021-2027 Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen - M 6.
Im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds besteht die Möglichkeit für die Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Projekte zu fördern.
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EMFAF 2021-2027 Vermarktungsmaßnahmen - M 7 .
Im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds besteht die Möglichkeit für Vermarktungsmaßnahmen Projekte zu fördern.
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Zusammenarbeit (77-02) Lokale Märkte/Absatzförderung LE 2023-2027.
Mit dieser Maßnahme wird die Zusammenarbeit Lokale Märkte/Absatzförderung LE 2023-2027 gefördert.
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Zusammenarbeit (77-02) Tourismusdienstleistungen LE 2023-2027.
Gefördert wird mit dieser Maßnahme die innovative und nachhaltige (Weiter-) entwicklung und Adaptierung des touristischen Angebots.
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Zusammenarbeit - Schaffung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzförderung (16.4.1) LE 2014-2022.
Nachstehender Inhalt und nachstehende Unterlagen zum Download gelten nur für bereits gestellte Anträge in der Förderperiode LE 2014-2022. Neue Anträge können ab 2023 nach der Veröffentlichung eines entsprechenden Aufrufs auf der Digitalen Förderplattform (DFP) auf eAMA gestellt werden.
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Zusammenarbeit von kleinen Wirtschaftsteilnehmern - Arbeitsabläufe, gemeinsame Nutzung von Anlagen und Ressourcen und Tourismusdienstleistungen (16.3.1) LE 2014-2022.
Nachstehender Inhalt und nachstehende Unterlagen zum Download gelten nur für bereits gestellte Anträge in der Förderperiode LE 2014-2022. Neue Anträge können ab 2023 nach der Veröffentlichung eines entsprechenden Aufrufes auf der Digitalen Förderplattform (DFP) auf eAMA gestellt werden.
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Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (73-01) LE 2023-2027.
Mit dieser Maßnahme werden Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe gefördert.
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Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (4.1.1.) LE 2014-2022.
Nachstehender Inhalt und nachstehende Unterlagen zum Download gelten nur für bereits gestellte Anträge in der Förderperiode LE 2014-2022. Neue Anträge können ab 2023 auf der digitalen Förderplattform (DFP) auf eAMA gestellt werden.
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Ökologisch wertvolle, extensive und biologische Bewirtschaftung von Teichen.
Auf Grund der Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vom 7. April 2022 wird für ökologisch wertvolle, extensive und biologische Bewirtschaftung von Teichen für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2027 eine von Bund und Land Oberösterreich kofinanzierte Förderung angeboten.
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Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (4.2.1) LE 2014-2022.
Nachstehender Inhalt und nachstehende Unterlagen zum Download gelten nur für bereits gestellte Anträge in der Förderperiode LE 2014-2022.
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Behebung von Notständen in der Landwirtschaft.
Zur Behebung einer unverschuldet eingetretenen Notlage durch z. B. schwere Krankheit oder Unglücksfälle im Viehbestand werden Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe gefördert.
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Diversifizierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch Energie aus nachwachsenden Rohstoffen sowie Energiedienstleistungen (6.4.2) LE 2014-2022.
Nachstehender Inhalt und nachstehende Unterlagen zum Download gelten nur für bereits bis 31.12.2022 gestellte Anträge in der Förderperiode LE 2014-2022. Informationen zur Antragstellung ab 01.01.2023 finden Sie auf der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting GmbH. (KPC) unter Umweltförderungen.
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Renaturierung bzw. Strukturierung von hart verbauten Fließgewässern.
Fischereireviere sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Fischgewässern werden für die Renaturierung von regulierten, hart verbauten Gewässern sowie Errichtung von Fischaufstiegshilfen gefördert.
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Verkehrserschließung ländlicher Gebiete.
Gefördert wird die zeitgemäße Verkehrserschließung von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken durch Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung oder den Umbau von Wegen in Flurneuordnungsgebieten.
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Agrarische Forschung und Entwicklung - Zukunftsfonds.
Gefördert werden Forschungsprojekte und sonstige Vorhaben, die in besonderer Weise einen hohen Nutzen bzw. hohe Rückwirkungseffekte auf die Landwirtschaft aufweisen bzw. erwarten lassen in einem Aufrufverfahren.
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Arbeitsplatzförderung in der Landwirtschaft.
Gefördert wird die Vorbereitung einer künftigen Betriebsnachfolgerin oder eines Betriebsnachfolgers durch gezielte Ausbildung im eigenen Betrieb.
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Allgemeine Fischereiförderung.
Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss werden Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraums für Wassertiere, der Besatz mit seltenen bzw. bedrohten heimischen gewässertypspezifischen Fisch-, Muschel- und Krebsarten und juvenilen Bachforellen, die Stützung und Wiederansiedlung lokaler autochthoner Bestände und wissenschaftliche Projekte mit Bezug zur Fischereiwirtschaft und -ökologie (keine Grundlagenforschung) gefördert.
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Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten (6.4.1) LE 2014-2022.
Nachstehender Inhalt und nachstehende Unterlagen zum Download gelten nur für bereits gestellte Anträge in der Förderperiode LE 2014-2022. Neue Anträge können ab 01.04.2023 auf der Digitalen Förderplattform (DFP) auf eAMA.at gestellt werden.
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Biomasseeinzelanlagen - Landesförderung.
Informationen zum Thema "Förderung einzelbetrieblicher Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitholzanlagen für natürliche und juristische Personen und landwirtschaftliche Betriebe".
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Bäuerliche Fischproduktion.
Die Errichtung und Sanierung (keine Instandhaltung) von Fischteichanlagen und Hälterbecken sowie im Projekt enthaltener Schutzeinrichtungen zur Abwehr von fischfressenden Tieren werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss aus Landesmitteln gefördert.
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Präventionsmaßnahmen zur Abwehr fischfressender Prädatoren.
Im Rahmen des "Managementplan Fischotter Oberösterreich" wurde, insbesondere zur Vermeidung des Eintritts der Gefahr ernster Schäden an bestehenden Fischteichen, eine Reihe von möglichen Abwehr- bzw. Schutzmaßnahmen aufgezeigt. Diese sollen sinnvoller Weise nicht erst bei Eintritt eines ernsten Schadens, sondern bereits präventiv angewendet werden. Zudem können nunmehr auch Präventionsmaßnahmen zur Abwehr anderer fischfressender Tierarten (z.B. Graureiher) gefördert werden.
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Jagdwesen.
Gefördert wird die Jagd in Oberösterreich im Wege des oö. Landesjagdverbandes durch finanzielle Beiträge des Landes.
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Konsolidierung landwirtschaftlicher Betriebe.
Gefördert werden Konsolidierungskredite (Agrarinvestitionskredite) für unverschuldet in eine Notlage geratene Landwirtschaftsbetriebe sowie Umschuldung von normalverzinslichen Bankdarlehen. Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zur Übernahme und Weiterführung verschuldeter Betriebe zu schaffen und deren Rentabilität in einem angemessenen Zeitraum wiederherzustellen.
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Almschutz und Almentwicklung.
Gefördert werden insbesondere Almverbesserungsmaßnahmen, Almrevitalisierungen, Verbesserungen der Infrastruktur (Verkehrserschließung, Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung) sowie bauliche Investitionen auf Almen.
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Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte.
(Vorhabensart 6.1.1)
Erleichterung der ersten Niederlassung, das heißt erstmalige Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes bzw. Aufnahme der Bewirtschaftung unter besonderer Berücksichtigung der vollwertigen Fachausbildung.
Nachstehender Inhalt gilt für eingereichte Anträge bis einschließlich 31.03.2023! -
Schutzwaldverbesserung.
Für Aufforstungen in Hochlagen, Wiederbewaldung von unzureichend verjüngten Schutzwäldern, Verbauungen gegen Schnee sowie Bestandespflege können Waldeigentümer (ausgenommen Gebietskörperschaften) eine Förderung von bis 90 % der Projektskosten beantragen.
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Äschenbesatz.
Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss aus Landesmitteln wird der Besatz mit heimischen Äschen in Äschengewässern gefördert.
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Förderung "Leader" .
Nachstehender Inhalt und nachstehende Unterlagen zum Download gelten nur für bereits gestellte Anträge in der Förderperiode LE 2014-2022. Neue Anträge können ab 01.07.2023 mit der Digitalen Förderplattform (DFP) auf eAMA gestellt werden.
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Förderrichtlinien im Rahmen der EU-Gruppenfreistellung.
Richtlinie agrarische Forschung und Entwicklung
Richtlinie Vertretungsdienste für landwirtschaftliche Betriebe in OÖ
Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses des Landes OÖ zu den Prämienkosten für die Rinderversicherung
Richtlinie für die Förderung zur Sicherung der genetischen Qualität und zur Qualitätssicherung bei der Erhebung von Leistungsmerkmalen in der Tierhaltung in Oberösterreich
Richtlinie für die Vergabe von Elementarschadensbeihilfen (Katastrophenfondsgesetz 1996) (Landwirtschaftliche Kulturen)
Richtlinie für die Vergabe von Elementarschadensbeihilfen (Katastrophenfondsgesetz 1996) (Unternehmen) -
Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen.
Vorhabensarten 1.1.1, 1.2.1, 1.3.1
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Ländliche Entwicklung – Forststraßen: Investitionen in die Infrastruktur für die Entwicklung, Modernisierung und Anpassung der Forstwirtschaft.
(Vorhabensart 4.3.2)
Gefördert wird die Errichtung und Verbesserung der Infrastruktur (u.a. Forststraßen, Wasserstellen, Lager- und Aufarbeitungsplätze). -
Ländliche Entwicklung – Waldbau: Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes – Öffentlicher Wert und Schutz vor Naturgefahren.
(Vorhabensart 8.5.1)
Gefördert werden unter anderem Aufforstungen inklusive Ergänzung der Naturverjüngung, Unterbau und Pflege von Beständen, Verjüngungseinleitung inklusive Bringung, Schutzmaßnahmen gegen Schneeschub und Steinschlag sowie Querfällungen. -
Ländliche Entwicklung – Forstschutz: Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen.
(Vorhabensart 8.4.1)
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Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsinfrastruktur (4.3.1) LE 2014-2022.
Nachstehender Inhalt und nachstehende Unterlagen zum Download gelten nur für bereits gestellte Anträge in der Förderperiode LE 2014-2022. Neue Anträge können ab 2023 auf der digitalen Förderplattform (DFP) auf eAMA gestellt werden.
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Ländliche Entwicklung – Waldbezogene Pläne: Erstellung von waldbezogenen Plänen auf betrieblicher Ebene.
(Vorhabensart 8.6.2)
Gefördert wird die Verbesserung des Planungsinstrumentariums in der Forstwirtschaft. -
Ökologische Agrarinfrastruktur.
(Fördermaßnahme 73-06 und Staatliche Beihilfe)
Ziel ist die Schaffung von naturnahen Landschaftselementen, um die regionstypischen Kulturlandschaften mit einem funktionsfähigen Naturhaushalt in Flurneuordnungsgebieten zu erhalten und zu entwickeln.
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Ländliche Verkehrsinfrastruktur.
(Fördermaßnahme 73-09 und Staatliche Beihilfe)
Gefördert wird die zeitgemäße Verkehrserschließung von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken durch Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung oder den Umbau von Wegen in Flurneuordnungsgebieten.
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Alminvestitionsförderung.
(Staatliche Beihilfe)
Gefördert werden bauliche Investitionen im Bereich Alm-/Alpgebäude einschließlich der für die Almbewirtschaftung funktionell notwendigen technischen Einrichtungen und Anlagen: Anlagen zur Wasser- und Energieversorgung sowie zur Abwasserreinigung, Einfriedungen, Schutzeinrichtungen für Almbauten (Lawinen- und Hochwasserschutz), Wege zur inneren Erschließung. -
Bäuerliche Kleinarchitektur.
(Staatliche Beihilfe)
Gefördert wird die Errichtung von regionaltypischen Holzbaumaßnahmen auf Almen: Holzdach, Holzdachrinne, Schindelmantel, Holzzaun, Tränkewassertrog, etc. -
Erhaltung und Entwicklung von Almflächen.
(Staatliche Beihilfe)
Unterstützt wird die Planung, Wiederherstellung, Erhaltung und Entwicklung von Kulturlandschaftsflächen im Almbereich. -
Almwegebau und Almerschließung.
(Fördermaßnahme 73-09 und Staatliche Beihilfe)
Finanziell unterstützt werden Maßnahmen zur Erschließung von Almen. -
Ländliche Entwicklung – Investitionen zur Stärkung des ökologischen Werts der Waldökosysteme (Waldökologie-Programm).
(Vorhabensart 8.5.3)
Gefördert werden u.a. Buchen- und Eichenaufforstungen (wenn sie der natürlichen Waldgesellschaft entsprechen), Pflege zur Annäherung an die natürliche Waldgesellschaft, Einbringung seltener Baumarten, Bewirtschaftung von Plenterwälder, Rückung mit Pferd oder Logline, Förderung von Horst- und Veteranenbäume und Totholz, Bekämpfung von invasiven Pflanzen und Baumarten, Ameisen- und Vogelschutz, wildökologische Raumplanung. -
Ländliche Entwicklung – Forstgenetik: Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes – Genetische Ressourcen.
(Vorhabensart 8.5.2)
Gefördert werden unter anderem die Beerntung von Samenbäumen und Beständen, die Aufbereitung und Lagerung von Saatgut sowie Untersuchungen und Gutachten.
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Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen (Unternehmen) mit Ausnahme die der Gebietskörperschaften.
Das Land OÖ hilft den Unternehmern im Katastrophenfall mit zahlreichen Maßnahmen. Um die von Naturkatastrophen betroffenen Unternehmer bei der Behebung von Elementarschäden finanziell unterstützen zu können, wurde der Katastrophenfonds eingerichtet. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Katastrophenfondsgesetz 1996 sowie die jeweils geltenden Richtlinien des Landes.
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Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme die der Unternehmen und die der Gebietskörperschaften.
Das Land OÖ hilft der Bevölkerung (Landwirten, Arbeitnehmer, Pensionisten, Vereine, Wegeerhaltungsgemeinschaften, Religionsgemeinschaften) im Katastrophenfall mit zahlreichen Maßnahmen. Um die von Naturkatastrophen betroffene Bevölkerung bei der Behebung von Elementarschäden finanziell unterstützen zu können, wurde der Katastrophenfonds eingerichtet. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Katastrophenfondsgesetz 1996 sowie die jeweils geltenden Richtlinien des Landes.
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Katastrophenschäden am Waldbestand mit Ausnahme die der Gebietskörperschaften.
Die Aufarbeitung von Schadholz nach Katastrophenereignissen bedeutet für die betroffenen Waldbesitzer nicht nur einen erhöhten Arbeitsaufwand und Geräteverschleiß, sondern auch einen erheblichen Einkommensverlust. Da eine möglichst rasche Schadholzaufarbeitung zur Erhaltung und Sicherung der in hohem öffentlichen Interesse gelegenen vielfältigen Wirkungen des Waldes notwendig ist, ist eine finanzielle Hilfe aus öffentlichen Mitteln als Beihilfe zu den erhöhten Erntekosten unerlässlich.
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Schäden durch Naturkatastrophen an landwirtschaftlichen Kulturen für physische und juristische Personen mit Ausnahme die der Gebietskörperschaften.
Für nicht versicherbare Ernteschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, welche aufgrund eines Elementarereignisses auftreten, können für den von der Österreichischen Hagelversicherung VVaG festgestellten Schaden, Beihilfen in Aussicht gestellt werden.
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Ländliche Entwicklung – Naturschutz Forst: Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes.
(Vorhabensart 7.6.1c)
Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von naturschutzfachlich wertvollen Flächen mit schützenswerten Lebensraumtypen oder Arten, Erstellung wissenschaftlicher oder praxisorientierter Grundlagen, Entwicklung von Kompetenzen für Naturraummanagement, Motivation und Bewusstseinsbildung zur Unterstützung der Ziele des Natur- und Umweltschutzes, der nachhaltigen Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes der ländlichen Gebiete oder des Umweltbewusstseins und Management und Entwicklung von Schutzgebieten. -
Gestaltung einer Website zur Online-Direktvermarktung für bäuerliche Betriebe.
Diese Förderung ist ein Angebot für die "Gestaltung einer Website zur Online-Direktvermarktung für bäuerliche Betriebe" im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie. Der Zuschuss wird in Form einer agrarischen De-minimis Beihilfe ausbezahlt.
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Förderung von Breitbandanschlüssen für landwirtschaftliche Betriebe.
Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, die Investitionen von landwirtschaftlichen Betrieben in deren Breitbandversorgung zu fördern, um die Verbesserung von ultraschnellen Internetverbindungen in Oberösterreich voranzutreiben.
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Waldfonds M 4 – Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz.
Gefördert werden unter anderem Einrichtungen in Nass- und Trockenlagern, Transport und Manipulation von Schadholz sowie Machbarkeitsstudien.
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Waldfonds M 6 – Maßnahmen zur Waldbrandprävention.
Gefördert werden unter anderem präventive Waldbehandlungen, Maßnahmen gegen Folgeschäden und Bewusstseinsbildung im Zusammenhang mit Waldbrandgefahr.