Sie kann sowohl anhand der Flächen der einzelnen Räumen in den verschiedenen Stockwerken (Nettogrundrissfläche) als auch unter Berücksichtigung der Gebäudeaußenmaße (Bruttogrundrissfläche; inkl. Mauern) berechnet werden. Die Entscheidung, ob Brutto- oder Nettogrundrissfläche, sollte vom Datenmaterial (i.d.R. Baupläne der Gebäude) abhängig gemacht werden. Sind keine Baupläne vorhanden, wäre eine Messung der Gebäudeaußenmaße hilfreich.
Die Energiekennzahl bezieht sich jedenfalls immer auf die Bruttofläche, d.h. eine Nettogrundrissfläche wird im Programm automatisch normgerecht durch die Division durch 0,85 in die Bruttogrundrissfläche umgewandelt.
Wichtig ist, dass nicht alle Räume in der beheizten Fläche berücksichtigt werden. Folgende Regelungen erscheinen auf den ersten Blick kompliziert zu sein. Nur in wenigen Fällen werden Sie sie umfassender brauchen. Und dann ist es allemal besser, eine genaue Regelung zu finden, als wenn jeder etwas anders interpretiert und dadurch ein unnötiger Fehler bei der Energiekennzahlberechnung entsteht.
Nicht in der beheizten Fläche enthalten sind:
- Nicht beheizte Ab- und Einstellräume, Gänge und Stiegenräume im obersten und untersten Geschoss (in der Regel Keller, Dachgeschoss)
- Nicht beheizte Ab- und Einstellräume, Gänge und Stiegenräume in den Zwischengeschossen, falls diese mindestens zwei aneinanderstoßende Außenwände (keine Decken!) aufweisen. Mehrere unbeheizte Räume unmittelbar nebeneinander sind gemeinsam zu behandeln.
Beispiele für Räume in Zwischengeschossen:
Jeweils zwei aneinanderstoßende Außenwände, daher nicht in der beheizten Fläche enthalten, wenn es sich um unbeheizte Ab- und Einstellräume, Gänge und Stiegenräume handelt.
[Beispiele für Räume in Zwischengeschossen
(Grafik: Oö. Akademie für Umwelt und Natur)]
Name des Bildes: uak_Teil1_Gebaeudedaten.jpg
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In der beheizten Fläche enthalten (jeweils keine zwei aufeinander stoßende Außenflächen):
[Beheizte Räume mit jeweils keine zwei aufeinander stoßenden Außenflächen
(Grafik: Oö. Akademie für Umwelt und Natur)]
Name des Bildes: uak_Teil2_Gebaeudedaten.jpg
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Nicht beheizte Garagen
Nicht beheizte Terrassen, Balkone, Wintergärten u. dgl.
Nicht beheizte Verbindungsgänge zwischen Gebäuden
Heiz- und Maschinenräume, Räume für die Brennstofflagerung
Eine Frage, die immer wieder gestellt wird: Warum wird nicht das beheizte Volumen als Bezug genommen? Grundsätzlich sind beide Bezüge möglich. Da sich die Dienstleistung in Gebäuden aber immer auf die Fläche beziehen, ist diese Größe besser geeignet. Konsequenz: Gebäude mit hohen Räumen schneiden in der Bewertung schlechter ab.