Der Oö. Landtag hat am 7. Juli 2005 die Oö. Bodenschutzgesetz-Novelle 2005 beschlossen.
Weiterführende Informationen
-
Beilage 596/2005
.
Bericht des gemischten Ausschusses (Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten und Ausschuss für Umweltangelegenheiten) betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Bodenschutzgesetz 1991 geändert wird.
Das Oö. Bodenschutzgesetz 1991, LGBl. Nr. 115, ist im Wesentlichen am 1.1.1992 in Kraft getreten.
Die nunmehr beschlossenen Änderungen beinhalten:
- die Umsetzung von einhelligen Empfehlungen des Fachbeirats für Bodenschutz sowie
- die in der Zwischenzeit erforderlich gewordenen Anpassungen an geänderte Rechtsvorschriften auf Bundesebene.
Die Empfehlungen des Fachbeirats für Bodenschutz, in dem u.a. die berührten Abteilungen des Amtes der Oö. Landesregierung, die Landwirtschaftskammer für Oberösterreich und der Oö. Umweltanwalt vertreten sind, betreffen insbesondere die Neugestaltung der Grundlage für die zu erlassende Bodengrenzwerteverordnung.
Durch die Kompostverordnung, werden bundeseinheitliche Qualitätsstandards für Kompost aus Abfällen definiert sowie verbindliche Regelungen für die Herstellung, das In-Verkehr-Bringen und die Kennzeichnung von Kompost als Produkt festgelegt. Die Anforderungen an Komposte, die in Oberösterreich auf Böden ausgebracht werden, sollen an jene in der Kompostverordnung enthaltenen angeglichen werden.