Oö. Pensionsharmonisierungsgesetz

Der Oö. Landtag hat am 10. November 2005 mit dem Oö. Pensionsharmonisierungsgesetz ein neues Pensionsrecht für den Oö . Landesdienst beschlossen. Diese Pensionsgesetz wird mit 1. Feb. 2006 in Kraft treten.

 

 

 

 

Weiterführende Informationen

Auf Grund der demographischen Entwicklung, der längeren Lebenserwartung und der damit einhergehenden längeren Pensionsbezugsdauer bedürfen die bestehenden Pensionssysteme einer Reform, um auch den künftig aus dem Arbeitsprozess ausscheidenden Berufstätigen und deren Hinterbliebenen eine angemessene Pensionsversorgung garantieren zu können. Dies gilt auch für das Pensionsrecht des öffentlichen Dienstes.

Der Bund hat für den Bereich der pragmatischen Bediensteten durch das "Pensionsreformgesetz 1997, 2000, 2001 sowie 2003 weitere Reformschritte im Pensionssystem gesetzt und damit eine Harmonisierung der Pensionssysteme vorbereitet. Das Land Oberösterreich hat mit der Oö. Landesbeamten-Pensionsreform 2000 bereits eine echte Strukturreform eingeleitet und einen zukunftsorientierten Weg eingeschlagen. Die umlagefinanzierte Pension wird schrittweise reduziert; als Ausgleich dafür wurde die Pensionskasse eingeführt.


Um eine gerechtere Verteilung des Lebenseinkommens zu erlangen und damit den Bedürfnissen der jüngeren Generation verstärkt Rechnung zu tragen, wurde mit dem Gehaltsgesetz 2001 die "Besoldung Neu" eingeführt und damit die Lebensverdienstkurve abgeflacht. Da die Regelung des Pensionsrechts der Landes- und Gemeindebeamten in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt, setzt auch das Land Oberösterreich weitere Schritte in Richtung vollständige Harmonisierung der Pensionssysteme.

 

Folgende Ziele werden mit dem Pensionsharmonisierungsgesetz im Wesentlichen angestrebt: 

  • langfristige Sicherung des Pensionssystems, wobei bestehende Anwartschaften gewahrt werden 
  • keine unsachliche Schlechterstellung einzelner Altersgruppen durch eine gerechte Lastenverteilung
  • Harmonisierung der Pensionssysteme durch Einführung eines oberösterreichischen Pensionskontos mit lebenslanger Durchrechnung für alle ab 1. Februar 2006 Neueintretenden 
  • Schaffung eines verständlichen und leicht administrierbaren Pensionssystems, insbesondere auch im Bereich des Übergangsrechts

Um die angestrebte Harmonisierung der Pensionssysteme zu erreichen, sind im Oö. Pensionsrecht konkret folgende Schritte notwendig:

  • schrittweise Anhebung des Pensionsantrittsalters
  • Einführung eines sogenannten Pensionskorridors sowie die Schwerarbeitspension jeweils ab dem vollendeten 60. Lebensjahr mit Abschlags- und Bonusregelung
  • neues allgemeines Pensionskonto für alle ab dem 1. Feb. 2006 neu in den Landesdienst aufgenommenen Bediensteten;
  • Umsetzung der Formel 65/45/80
  • verbesserte Berücksichtigung von Kindererziehungs-, Präsenzdienst-, Zivildienst- und Familienhospizkarenzzeiten
  • Mindervalorisierung von Pensionsteilen über der künftigen Höchstpension
  • Neugestaltung sowie geringfügige Anhebung des Solidarbeitrags
  • Einführung einer Alterszeilzeit mit einem "Pensionsvorschuss"
  • Umwandlung der Treuebelohnung zur Stärkung der Pensionskasse