Der Oö. Landtag hat am 7. Dezember 2005 ein neues Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz beschlossen.
Weiterführende Informationen
Folgende Änderungen des Bundesrechts führen nunmehr zur Notwendigkeit einer Anpassung der derzeit bestehenden landesgesetzlichen Vorschriften:
- Novellierung des (Bundes-)ElWOG, deren Hauptziel die Umsetzung der gemeinschaftsrechtlich verpflichtenden Trennung des Netzbetriebes von allen übrigen Tätigkeiten eines integrierten Elektrizitäts-unternehmens (Unbundling) darstellt.
- Neuregelungen auf dem Gebiet der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern und auf dem Gebiet der Kraft-Wärme-Kopplung erlassen (Ökostromgesetz). Ziel war die bundeseinheitliche Gestaltung der Zuschläge zum Systemnutzungstarif für Ökostrom-anlagen. Kraft der Verfassungsbestimmung des Ökostromgesetz traten jene Bestimmungen auch im Oö. ElWOG 2001, die im Widerspruch zu den Bestimmungen im Ökostromgesetzes stehen, außer Kraft. Zur Erzielung erhöhter Rechtssicherheit sollen diese durch das Ökostromgesetz derogierten landesgesetzlichen Bestimmungen (Abnahme-pflichten, Bestimmungen über den Betrieb von Ökoanlagen, die Kleinwasserkraftzertifikate sowie die Ausgleichsabgabe) nunmehr auch formell aus dem Rechtsbestand beseitigt werden.
- Teile des Bundesgesetzes, mit dem die Ausübungsvoraussetzungen, die Aufgaben und die Befugnisse der Verrechnungsstellen für Transaktionen und Preisbildung für die Aus-gleichsenergie geregelt werden, wurden mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs als kompetenzwidrig aufge-hoben. Zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Verrechnungsstellen im Rahmen der durch die Bundesverfassung vorgegebenen Kompetenzverteilung wurden die Aufgaben und Ausübungsvoraussetzungen auf Grundlage des mittlerweile geschaffenen grundsatzgesetzlicher Vorgaben, übernommen.
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzes sind daher anzuführen:
- Umsetzung der Vorschriften über das Unbundling der Netzbetreiber;
- Rücknahme der Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde in Anlagengenehmigungs-verfahren aus verfassungsrechtlichen Überlegungen;
- Gesetzliche Verankerung der Verbund Austrian Power Grid AG als Übertragungsnetz-betreiber in Oberösterreich;
- Systematische Zusammenfassung der Bestimmungen über die Versorgungssicherheit in einem eigenen Hauptstück;
- Regelung der Tätigkeit der Bilanzgruppenkoordinatoren (Verrechnungsstellen);
- Entfall jener Bestimmungen, denen durch das Ökostromgesetz derogiert wurde.