Der Oö. Landtag hat am 7. Dezember 2005 mit dem Oö. Bodenreformrechtsänderungsgesetz die Beteiligung von bestimmten Umweltorganisationen an der UVP in Bodenreformverfahren und die verfassungskonforme Neuregelung der Beschwerdelegitimation der Oö. Umweltanwaltschaft beschlossen.
Weiterführende Informationen
Dieses Landesgesetz dient der Ausführung von grundsatzgesetzlichen Vorgaben und beinhaltet:
- die Beteiligung von bestimmten Umweltorganisationen an der UVP in Bodenreform-verfahren;
- die verfassungskonforme Neuregelung der Beschwerdelegitimation der Oö. Umweltan-waltschaft.