Der Oö. Landtag hat am 7. Dezember 2005 ein Oö. Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz beschlossen. Durch zahlreiche Änderungen im Bundes- und Landesdienstrecht sind Anpassungen im Dienstrecht der oö. Gemeinden und Gemeindeverbände zweckmäßig oder erforderlich
Weiterführende Informationen
Wesentliche Punkte dieses Gesetzes sind insbesondere:
a) Änderung des Oö. Gemeindebedienstetengesetzes 2001:
- Anpassung des Anspruchs auf Teilzeitbeschäftigung bei Kinderbetreuung an das MSchG und VKG;
- Recht auf Familienhospizfreistellung auch bei Betreuung von nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kindern (Wahl- oder Pflegekindern);
- Entfall der Regelbeurteilung;
- Weiterführung des Disziplinarverfahrens bereits bei vorläufigem Rücktritt von der Verfolgung durch den Staatsanwalt;
- Anhebung der monatlichen Dienstgeber-Pensionsbeiträge.
b) Änderung des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002:
- Umsetzung der Richtlinie EG über befristete Arbeitsverträge;
- Entfall der Postensuchtage bei Selbstkündigung;
- Weiterführung des Disziplinarverfahrens bereits bei vorläufigem Rücktritt von der Verfolgung durch den Staatsanwalt;
- Anpassung des Anspruchs auf Teilzeitbeschäftigung bei Kinderbetreuung an das MSchG und VKG;
- Neuregelung der Urlaubsabfindung;
- Recht auf Familienhospizfreistellung auch bei Betreuung von nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kindern (Wahl- oder Pflegekindern);
- Entfall der Regelbeurteilung;
- Anhebung der monatlichen Dienstgeber-Pensionsbeiträge.
c) Änderung des Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetzes 2002:
- Entfall der Regelbeurteilung;
- Anpassung des Anspruchs auf Teilzeitbeschäftigung bei Kinderbetreuung an das MSchG und VKG;
- Recht auf Familienhospizfreistellung auch bei Betreuung von nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kindern (Wahl- oder Pflegekindern);
- Weiterführung des Disziplinarverfahrens bereits bei vorläufigem Rücktritt von der Verfolgung durch den Staatsanwalt.