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Gesetzgebungsnewsletter für Oberösterreich
LGBl. Nr. 86 bis 94/2023

11/2023

Sehr geehrte Damen und Herren!

Seit 1. Jänner 2015 wird das Landesgesetzblatt für Oberösterreich rechtlich verbindlich im Rechtsinformationssystem RIS kundgemacht.
- Rechtsverbindlich ist ausschließlich das elektronisch signierte PDF-Dokument.
- Bei Landesgesetzen und Vereinbarungen können Sie auch die Erläuterungen abrufen.

Mit diesem Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Rechtsvorschriften des Landes Oberösterreich:

LGBl. Nr. 86/2023

Landesgesetz, mit dem das Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985 geändert wird

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LGBl. Nr. 87/2023

Landesgesetz, mit dem das Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (Oö. KBBG) geändert wird

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LGBl. Nr. 88/2023

Landesgesetz, mit dem das Oö. Jagdgesetz geändert wird (Oö. Jagdgesetz-Novelle 2023)

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LGBl. Nr. 89/2023

Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Oö. Tiermaterialienverordnung geändert wird

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LGBl. Nr. 90/2023

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der für bestimmte Gemeinden die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei auf die jeweils zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird (Oö. Bau-Übertragungsverordnung 2024 - Oö. BauÜV 2024)

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LGBl. Nr. 91/2023

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit der die „Steyrschlucht“ in den Gemeinden Steinbach an der Steyr, Grünburg und Molln als Naturschutzgebiet festgestellt wird, geändert wird

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LGBl. Nr. 92/2023

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Mittlere Steyr“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird

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LGBl. Nr. 93/2023

Mitteilung betreffend den Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über Schutzunterkünfte und Begleitmaßnahmen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder (Frauen-Schutzunterkunfts-Vereinbarung - FSchVE)

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LGBl. Nr. 94/2023

Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Windischgarsten Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden

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Dieser Newsletter wird herausgegeben von

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Verfassungsdienst
4021 Linz, Landhausplatz 1