Land Oberösterreich
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Gesetzgebungsnewsletter für Oberösterreich LGBl. Nr. 95 bis 101/2023
12/2023
Sehr geehrte Damen und Herren!
Seit 1. Jänner 2015 wird das Landesgesetzblatt für Oberösterreich rechtlich verbindlich im Rechtsinformationssystem RIS kundgemacht. - Rechtsverbindlich ist ausschließlich das elektronisch signierte PDF-Dokument. - Bei Landesgesetzen und Vereinbarungen können Sie auch die Erläuterungen abrufen.
Mit diesem Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Rechtsvorschriften des Landes Oberösterreich:
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LGBl. Nr. 95/2023
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Landesgesetz, mit dem das Oö. Bautechnikgesetz 2013 sowie das Oö. EU-Begleitregelungs- und Umsetzungsgesetz geändert werden (Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2023)
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LGBl. Nr. 96/2023
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Landesgesetz, mit dem das Oö. Landschaftsabgabegesetz geändert wird (Oö. Landschaftsabgabegesetz-Novelle 2023)
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LGBl. Nr. 97/2023
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Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Oö. Rauchfangkehrer-Höchsttarifverordnung 2017 geändert wird
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LGBl. Nr. 98/2023
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das „Frankinger Moos“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
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LGBl. Nr. 99/2023
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Gebiet „Heißländen und Auwälder an der Traun“ in den Gemeinden Weißkirchen an der Traun, Hörsching, Traun, Ansfelden und der Stadt Linz als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
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LGBl. Nr. 100/2023
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Gilgenberg am Weilhart, Handenberg, Schwand im Innkreis und St. Georgen am Fillmannsbach über die Bildung eines Gemeindeverbands („Dienstleistungszentrum Adenberg“) genehmigt wird
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LGBl. Nr. 101/2023
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Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Widmung und Einreihung, die Aufhebung der Einreihung (Umreihung) und die Auflassung von Teilen der L567 Thalheimer Straße im Gemeindegebiet von Fischlham im Zusammenhang mit der Errichtung der Umfahrung Eggen
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Dieser Newsletter wird herausgegeben von
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Verfassungsdienst 4021 Linz, Landhausplatz 1
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