Gesetzgebungsnewsletter für Oberösterreich LGBl. Nr. 1 bis 7/2024
01/2024
Sehr geehrte Damen und Herren!
Seit 1. Jänner 2015 wird das Landesgesetzblatt für Oberösterreich rechtlich verbindlich im Rechtsinformationssystem RIS kundgemacht. - Rechtsverbindlich ist ausschließlich das elektronisch signierte PDF-Dokument. - Bei Landesgesetzen und Vereinbarungen können Sie auch die Erläuterungen abrufen.
Mit diesem Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Rechtsvorschriften des Landes Oberösterreich:
LGBl. Nr. 1/2024
Landesgesetz über die Dienstprüfung für Standesbeamtinnen bzw. Standesbeamte (Oö. Standesbeamten-Dienstprüfungsgesetz 2024)
Verordnung der Oö. Landesregierung über Lärmimmissionsschutzmaßnahmen im Bereich von Landesstraßen (Oö. Landesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung - Oö. LStr-LärmIV)
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit welcher der Hebesatz 2024 für die Bezirksumlage der Sozialhilfeverbände Braunau, Freistadt, Kirchdorf, Ried, Rohrbach, Schärding, Steyr-Land und Vöcklabruck festgesetzt wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Kirchberg bei Mattighofen, Perwang am Grabensee und Jeging über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhof Kirchberg-Perwang-Jeging“) genehmigt wird
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Verfassungsdienst 4021 Linz, Landhausplatz 1
Grundlegende Richtung ist die Information über neue Ausgaben des Landesgesetzblatts für Oberösterreich und über aktuelle Begutachtungsentwürfe zu Landesgesetzen.