Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Einzelpersonen, Institutionen und Kollektive, wobei es sich beim Antragsteller um eine natürliche oder juristische Person handeln muss. Die Förderung richtet sich nicht an Gebietskörperschaften oder Träger öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Konzeption bzw. Entwicklung von zeitgenössischen, interdisziplinären Kulturprojekten bzw. Projekten der darstellenden Kunst. Die Förderung richtet sich nicht an Projekte, die sich bereits in Umsetzung befinden oder in vergleichbarer Form bereits Teil des regelmäßigen Programms der antragstellenden Institution sind.
Ziel des Calls ist die Entwicklung und Vorbereitung von Projekten mit Innovationscharakter. Neuigkeitswert und Originalität fließen in die Bewertung ein.
Wie wird gefördert?
Vergeben werden insgesamt 10 Arbeitsstipendien in Höhe von bis zu 4.000 Euro pro Projekt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Der Oberösterreichbezug muss durch den Veranstaltungsort oder durch einen eindeutigen inhaltlichen Fokus des geplanten Projekts gegeben sein.
- Die künstlerische Tätigkeit des Antragstellers ist im Kulturförderprogramm des Landes Oberösterreich grundsätzlich förderbar.
- Professionalität und Fachkompetenz der hauptverantwortlichen Personen.
Abwicklung / Antragstellung
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Antrag mittels unten stehendem Formular
- Detailliertes Exposé mit Projektbeschreibung und -planung sowie schlüssiger Einnahmen/Ausgabenprognose
- Biografische Informationen zu den hauptverantwortlichen Personen inkl. Angaben zu bisherigen Erfahrungen im Bereich Kulturveranstaltungen
Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.
Einreichfrist: 15. Juli 2024
Formular
-
Kulturförderung nach Fair Pay (KGD-K/E-41)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Herunterladen .