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Gesetzgebungsnewsletter für Oberösterreich
LGBl. Nr. 57 und 58/2024

06/2024

Sehr geehrte Damen und Herren!

Seit 1. Jänner 2015 wird das Landesgesetzblatt für Oberösterreich rechtlich verbindlich im Rechtsinformationssystem RIS kundgemacht.
- Rechtsverbindlich ist ausschließlich das elektronisch signierte PDF-Dokument.
- Bei Landesgesetzen und Vereinbarungen können Sie auch die Erläuterungen abrufen.

Mit diesem Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Rechtsvorschriften des Landes Oberösterreich:

LGBl. Nr. 57/2024

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der eine „Jährliche Erhebung der Wohnungsnachfrage bei gemeinnützigen Bauvereinigungen, privaten Bauträgern und Gemeinden sowie des Wohnungsleerstands bei gemeinnützigen Bauvereinigungen in Oberösterreich“ angeordnet wird (Oö. Wohnungsstatistik-Verordnung)

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LGBl. Nr. 58/2024

Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die teilweise Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 61 der Marktgemeinde Seewalchen am Attersee

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Dieser Newsletter wird herausgegeben von

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Verfassungsdienst
4021 Linz, Landhausplatz 1