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Gesetzgebungsnewsletter für Oberösterreich
LGBl. Nr. 103 bis 108/2024

11/2024

Sehr geehrte Damen und Herren!

Seit 1. Jänner 2015 wird das Landesgesetzblatt für Oberösterreich rechtlich verbindlich im Rechtsinformationssystem RIS kundgemacht.
- Rechtsverbindlich ist ausschließlich das elektronisch signierte PDF-Dokument.
- Bei Landesgesetzen und Vereinbarungen können Sie auch die Erläuterungen abrufen.

Mit diesem Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Rechtsvorschriften des Landes Oberösterreich:

LGBl. Nr. 103/2024

Verordnung der Oö. Landesregierung über die Festlegung anrechnungsfreier Teile von Einkünften bei der Bemessung von Leistungen der Sozialhilfe

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LGBl. Nr. 104/2024

Verordnung der Oö. Landesregierung über die Höhe des Pflegekindergeldes und der Bekleidungsbeihilfe (Oö. KJHG-Richtsatzverordnung 2025)

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LGBl. Nr. 105/2024

Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der ein 5. Sanierungsprogramm für Fließgewässer erlassen wird

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LGBl. Nr. 106/2024

Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung des Namens der Marktgemeinde Lenzing

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LGBl. Nr. 107/2024

Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Windischgarsten Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden

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LGBl. Nr. 108/2024

Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Wels Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden

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Dieser Newsletter wird herausgegeben von

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Verfassungsdienst
4021 Linz, Landhausplatz 1