Der Boden als oberste Schicht der Erdkruste erfüllt eine Reihe wichtiger Funktionen und ist Lebensgrundlage für Mensch, Tier und Pflanze.
Der Boden ist ebenso wie Wasser und Luft ein sensibles Umweltmedium, das es - in qualitativer und quantitativer Hinsicht - zu schützen gilt.
Bodenschutz umfasst unter anderem Bodenuntersuchungen zur Beurteilung des Bodenzustandes und Erhaltung oder Wiederherstellung der Bodengesundheit, Reduktion des Flächenverbrauchs, Beratung und Information der Öffentlichkeit, Bewusstseinsbildung, Bodenschutzförderungen und den Bodenschutz-Sachverständigendienst für die Behörden.
Die rechtliche Basis für den Bodenschutz in Oberösterreich bildet das Oö. Bodenschutzgesetz 1991.
Rechtsvorschriften in der geltenden Fassung