Wer wird gefördert?
Schulen, außerschulische Bildungseinrichtungen, Vereine
Was wird gefördert?
Projekte einschließlich Modellversuche
- die zur Umsetzung der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele beitragen (siehe Link weiter unten) und
- sich am oberösterreichischen Landesumweltprogramm 2030 orientieren
Förderungsfähige Ausgaben sind
- Personalausgaben für zusätzlich, nur zum Zwecke der Durchführung des Projektes eingestelltes Personal sind ebenso zuwendungsfähig wie Ausgaben für Stammpersonal des/der Antragstellers/Antragstellerin, soweit dessen Einsatz zur Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig und die anteiligen Kosten im Finanzierungsplan enthalten sind.
- Sachkosten (Broschüren, Druckwerke etc.)
Hinweis: Abrechnung der Personalkosten erfolgt mittels Formular „Stundensatzkalkulation für Personalkosten, Jahreslohnkonto, tabellarische Aufstellung der projektbezogenen Stunden“.
- Gemeinkosten für Telefon, Bürobedarf, Leasing, Miete oder Kauf von Büro- und Ausstattungsgegenständen bis maximal 25 Prozent der anrechenbaren Personalkosten als Pauschale.
Hinweis: Sind AntragstellerInnen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zum Vorsteuerabzug berechtigt, sind die anrechenbaren Kosten ohne Umsatzsteuer zu bemessen.
Nicht förderungsfähige Ausgaben sind
- Investitionen für Gebäude, Grunderwerb
- Kosten für Aufgaben, die dem bzw. der ZuwendungsempfängerIn durch Gesetz vom Land übertragen wurden.
- Publikationen, welche periodisch erscheinen und kommerzielle Zwecke verfolgen.
- Gebühren für TeilnehmerInnen von Veranstaltungen
- Kosten für Bewirtung/Verpflegung, die Anschaffung von Geräten wie Beamer, PC usw., die allgemein einsetzbar sind.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Zuwendung darf 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro nicht übersteigen. Dies gilt auch als Höchstgrenze für die Summe aller EU-, Bundes- und Landesmittel, die für ein Projekt gewährt werden.
Das Land Oberösterreich kann bei Feststellung eines besonderen Landesinteresses und insbesondere, wenn davon auszugehen ist, dass das Projekt sonst nicht durchgeführt werden könnte, im Einzelfall und einmalig die Förderung bis 100 Prozent eines Projektes zulassen.
Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss mindestens 1.000 Euro betragen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Der Antrag auf Förderung muss vor Umsetzung der Maßnahme gestellt werden.
- Die Maßnahme darf keinen kommerziellen Zwecken dienen.
- Beschreibung des Projektes, des Projektumfanges, einschließlich der Bedeutung und beabsichtigten Wirkung der Maßnahme
- Ablaufplan, Übersichtspläne
- Finanzierungsplan (aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einschließlich einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung)
- Voraussetzung für die Anerkennung der genannten Personal- und Sachkosten ist deren jeweiliger Nachweis für das Projekt.
- alle für das Projekt erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse und Bewilligungen
- Angaben zum Träger der Maßnahme (Satzung, Eintragung in das Vereinsregister, Nachweis der Gemeinnützigkeit, gegebenenfalls Bestätigung der Vorsteuerabzugsberechtigung)
Erforderliche Unterlagen
VOR Umsetzung der Maßnahme:
- Antragsformular Land OÖ (vollständig ausgefüllt und unterfertigt)
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Förderzusagen
NACH Umsetzung der Maßnahme:
- Endabrechnungsblatt mit Auflistung der tatsächlichen Ausgaben
- Personalkosten, Jahreslohnkonto, tabellarische Aufstellung der projektbezogenen Stunden
- Projektbericht inklusive etwaiger Belegexemplare (z.B. Folder, Fotos)
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
Alle angeführten Unterlagen sind elektronisch per E-Mail an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at zu übermitteln.
Abwicklung / Antragstellung
Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:
Antragstellung
Der Förderungsantrag ist mittels Formular gemeinsam mit den notwendigen Projekt-unterlagen und VOR Durchführung der Maßnahme an die Förderstelle des Landes Oberösterreich zu senden. Der Antrag ist an die Abteilung Umweltschutz zu richten. Das Fehlen von Unterlagen verzögert die Bearbeitung des Antrages.
Beurteilung
Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen und Bewertungen durch die Abteilung Umweltschutz (interne FachexpertInnen in Zusammenarbeit mit dem Förderreferat bzw. externen ExpertInnen) treffen die zuständigen Organe des Landes die Entscheidung über Genehmigung oder Ablehnung des Ansuchens.
Genehmigung
Nach Genehmigung durch das zuständige Landesregierungsmitglied oder der Landes-regierung wird Ihnen der vorläufige Fördervorschlag übermittelt.
Auszahlung
Im Falle einer Genehmigung erhält der bzw. die AntragstellerIn die Mitteilung über die Höhe der vorgesehenen Förderung und allenfalls damit verbundene Bedingungen und Auflagen. Nach Umsetzung der Maßnahme und nach Prüfung der vollständigen Endabrechnungsunterlagen durch die Abteilung Umweltschutz (Umweltbildungsteam in Zusammenarbeit mit dem Förderreferat) wird auf Basis der tatsächlichen Kosten der endgültige Förderungsbetrag an den Förderungswerber ausbezahlt.
Rechtsgrundlage
- Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
- Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
- Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich idgF
Laufzeit
1. Oktober bis 31. Dezember 2024 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.
Formular
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Umweltbildung und Bildung für Nachhaltigkeit (UWD-US/E-65)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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