Leistungssportförderung

Ziel ist es, die oö. Sportvereine bei der Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebs zu unterstützen, um die Weiterentwicklung der Sportlerinnen und Sportler sowie den Fortbestand des Vereinswesens zu gewährleisten.

Wer wird gefördert?

Es können nur Vereine, die in der Landessportorganisation anerkannt sind, aus den Mitteln des Sportressorts unterstützt werden. Grundvoraussetzung ist die Zugehörigkeit zu einem oö. Dach- oder Fachverband sowie die Ausübung einer anerkannten Sportart, lt. Oö. Sportartenverordnung.

Was wird gefördert?

Die Leistungssportförderung ist eine jährliche finanzielle Unterstützung für Aufwendungen im Leistungssportbereich der oö. Sportvereine.

Die Förderhöhe richtet sich nach folgenden Parametern:

  • Vereinsgröße – Anzahl der Sektionen im Verein
  • Aufwendungen des Vereins für den Leistungssport im abgelaufenen Jahr: Stand: 4. April 2024 Seite 4 von 19 Landessportdirektion Miete, Übungsleiter/in, Trainer/in, Sportlehrer/in, Sportgerätebeschaffung, Entsendungen

  • Einnahmen des Vereins für den Leistungssport im abgelaufenen Jahr:

    Mitgliedsbeiträge, Subventionen, Sponsorbeiträge

  • Voraussichtliche Aufwendungen für den Leistungssport im laufenden Jahr:

    Miete, Übungsleiter/in, Trainer/in, Sportlehrer/in, Sportgerätebeschaffung, Entsendungen

  • Voraussichtliche Aufwendungen für den Leistungssport im laufenden Jahr:

    Miete, Übungsleiter/in, Trainer/in, Sportlehrer/in, Sportgerätebeschaffung, Entsendungen

  • Erfolge des Vorjahres – Staatsmeisterschaften sowie internationale Wettkämpfe

  • Besondere Aktivitäten im laufenden Jahr

Wie wird gefördert?

individuell

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzung sind internationale Erfolge sowie Erfolge bei Österreichischen

Staatsmeisterschaften in der Allgemeinen Klasse (je nach Sportart).

Wird auch bei Vereinen gewährt, deren Mannschaften in der höchsten Spielklasse (z.B. 1.

Bundesliga) vertreten sind.

Abwicklung / Antragstellung

Förderansuchen für eine Leistungssportförderung können nur für das laufende bzw. kommende Sportjahr abgegeben werden und sind mittels Formular, welches auf der Website des Landes Oberösterreichs (www.land-oberoesterreich.gv.at) sowie auf der Homepage des Sportlandes Oberösterreichs (www.sport-ooe.at) abrufbar ist, direkt an die Direktion Kultur und Gesellschaft, Abt. Gesellschaft, Landessportdirektion, Stockbauernstraße 8, 4021 Linz zu richten. Förderansuchen können auch per Mail an sport.post@ooe.gv.at eingereicht werden.

Formular

  • Leistungssportförderung (KGD-Geft/E-26)

    Antrag auf Gewährung einer Landesbeihilfe für das Jahr 20..

    Herunterladen 421,67 KB).

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: