Wer wird gefördert?
- Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
- Vereine, konfessionelle Einrichtungen
- Gemeinden
Was wird gefördert?
Im Rahmen der betrieblichen Umweltoffensive (BUO) bietet das Land Oberösterreich geförderte Beratungsleistungen für Betriebe und öffentliche Einrichtungen in Oberösterreich an.
Mit diesem Angebot sollen vorhandene Potentiale und Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz, der Anwendung erneuerbarer Energieträger, zum Schutz des Klimas und zur Vermeidung von Abfällen erkannt und aufgezeigt werden.
Beratungsschwerpunkte sind:
- Im Bereich Klimaschutz sind Energie- und Klimacheck aller wichtigen Betriebsbereiche, Ermittlung von Einsparpotentialen und Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten sowie öffentlichkeitswirksame Auszeichnung und Präsentation der Betriebe die wesentlichen Eckpunkte.
- Beratungen und Informationen zum Thema „Klimawandelanpassung“
- Im Bereich Mobilität soll die Beratung die Betriebe dabei unterstützen, Transportvorgänge im Hinblick auf Emission von Schadstoffen und Treibhausgasen zu optimieren. Dabei können sowohl innerbetriebliche Transporte als auch Güter- oder Personentransporte und die Mitarbeitermobilität betrachtet werden.
- Im Bereich Umwelt-Nachhaltigkeitsmanagement werden die Betriebe bei der Einführung eines Umweltmanagements oder bei der Zusammenführung von Umweltmanagement mit Sicherheits- oder Qualitätsmanagement unterstützt.
- Im Bereich Umweltzeichen erhalten Betriebe und öffentliche Einrichtungen Beratungsleistungen, die ihnen bei der Erreichung des Österreichischen Umweltzeichens helfen sollen. Das Österreichische Umweltzeichen ist das offizielle staatliche Qualitätssiegel, welches Betrieben und öffentlichen Einrichtungen für ihr besonderes Engagement in den Bereichen umweltorientiertes Handeln, Gesundheitsförderung, Umweltbildung und Förde-rung eines sozialen Schul- und Arbeitsklimas verliehen wird.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Beratung bis 100 Prozent der förderungsfähigen Beratungsleistungen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- LeistungsempfängerInnen müssen ihren (Betriebs)Standort in Oberösterreich haben.
- Die Beratungen erfolgen nur zu den Themen, welche im Beratungsprogramm der betrieblichen Umweltoffensive definiert sind.
Detailinformationen zur Betrieblichen Umweltoffensive sind Ende der Seite abrufbar.
Abwicklung / Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt im Wege der Partnerorganisationen:
OÖ Energiesparverband, 4020 Linz, Landstraße 45
und
Klimabündnis Oberösterreich, Südtirolerstraße 28,4020 Linz
Rechtsgrundlage
- Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
- Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
- Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich idgF
Laufzeit
1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2025 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.
Weiterführende Informationen