Was sind Noroviren?
Noroviren sind die häufigste Ursache von Brechdurchfall in Gemeinschaftseinrichtungen, wie Schulen oder Seniorenheimen.
Die Infektion tritt vor allem in den Herbst- und Wintermonaten auf, weil sich Menschen vermehrt auf engem Raum aufhalten.
Erstmals nachgewiesen wurden sie 1968 in Norwalk (US-Staat Ohio), daher der Name. Impfung gibt es keine, auch die Immunität gegen die Durchfallviren hält nach überstandenem Infekt nicht lange an. Die robusten Viren zerstören die Zellen der Darmschleimhaut, der Darm kann den Nahrungsbrei nicht verdicken. Starke Durchfälle und Erbrechen sind die Folge. Die Viren treten kaum ins Blut über.
Wie stecke ich mich an?
Die Erreger sind sehr ansteckend und werden von Mensch zu Mensch über Hände oder Kontakt zu kontaminierten Gebrauchsgegenständen und Flächen übertragen.
Werden schlecht zu reinigende Flächen wie Teppichböden durch Erbrochenes kontaminiert, kann es längere Zeit hindurch immer wieder zu neuen Ansteckungen kommen.
Selten wird das Virus auch über nicht erhitzte Speisen weitergegeben.
Welche Symptome lösen diese Viren aus?
Üblicherweise setzen die Beschwerden bis zu 48 Stunden nach der Ansteckung ein und klingen nach ein bis zwei Tagen wieder ab. Typisch ist plötzliches Erbrechen, das nicht kontrolliert werden kann und dadurch zur Verunreinigung von Gegenständen und Flächen führt.
Bei ansonsten gesunden Menschen verläuft eine Norovirus-Infektion im Normalfall heftig aber harmlos. Komplikationen treten in erster Linie bei alten und abwehrgeschwächten Menschen sowie bei Säuglingen auf.
Was ist bei einer Erkrankung zu tun?
Vom Sanitätsdienst der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach werden bei einlangenden Krankheitsmeldungen alle nötigen Maßnahmen zur Verhinderung einer Weiterverbreitung gesetzt. Es werden Laboruntersuchungen bei Kontaktpersonen veranlasst und Erkrankte und Krankheitsverdächtige werden zur Optimierung der persönlichen Hygiene beraten. Wenn Personen erkranken, die in der Lebensmittelproduktion oder im Verkauf beschäftigt sind, werden auch vorübergehende Beschäftigungsverbote ausgesprochen. Die Lohnfortzahlung übernimmt in diesen Fällen die öffentliche Hand, sodass keine finanziellen Einbußen zu befürchten sind.