Jedem Motorradlenker sollte bewusst sein, dass im Wesentlichen nur sein eigener Körper seine "Knautschzone" bildet und defensives Fahren sowie das vorausschauende Ausgleichen möglicher Fehler der anderen Verkehrsteilnehmer die beste Unfallprävention bildet.
Gleichzeitig darf nicht darauf vergessen werden, dass das Überholen von mehrspurigen Fahrzeugen (von Ausnahmen abgesehen) auf ungeregelten Kreuzungen verboten ist
(§ 16 Straßenverkehrsordnung 1960). Diese Bestimmung hat genau den Zweck, Unfälle auf diesen gefahrengeneigten Straßenstücken zu verhindern.
Motorradfahrer: Achtung bei unklaren Verkehrssituationen
Kundenzeiten:
Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Aufgrund der personellen Situation sind bis auf Weiteres Terminvereinbarungen für Bürgerservice-Anliegen zwingend notwendig.
Für dringende Terminangelegenheiten und Personen ohne Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bieten wir die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.
Bezirkshauptmannschaft Wels-Land • 4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399 • E-Mail bh-wl.post@ooe.gv.at