Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399
E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at • www.bh-linz-land.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Parkausweis für Behinderte nach § 29b Straßenverkehrsordnung

Mit 1. Jänner 2014 ist für die Ausstellung eines Ausweises nach § 29b StVO das Bundessozialamt des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Ausweise die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellt wurden, verlieren mit 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit.

Mit 1. Jänner 2014 ist für die Ausstellung eines Ausweises nach § 29b StVO das Bundessozialamt des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Ausweise die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellt wurden, verlieren mit 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit. Nach dem 1. Jänner 2001 ausgestellte Ausweise bleiben weiterhin gültig.

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen!

Kundenzeiten für das Referat Soziales (Sozialhilfe, Chancengleichheit und Zentrum für Betreuung und Pflege) mit Standort Landesdienstleistungszentrum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nutzen Sie auch unser umfangreiches Online-Angebot!



Bezirkshauptmannschaft Linz-Land • Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at

Standortlogo Oberösterreich