Mit 1. Jänner 2014 ist für die Ausstellung eines Ausweises nach § 29b StVO das Bundessozialamt des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Ausweise die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellt wurden, verlieren mit 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit. Nach dem 1. Jänner 2001 ausgestellte Ausweise bleiben weiterhin gültig.
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