Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399
E-Mail bh-wl.post@ooe.gv.at • www.bh-wels-land.gv.at

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Melde- und Kennzeichenpflicht für Equiden

Die Aufnahme der Haltung von Equiden (Pferd, Pony, Esel, Maultier, Muli, Zebra und Zebroid) ist innerhalb von sieben Tagen bei der Bezirkshauptmannschaft zu registrieren.

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 ist für jeden gehaltenen Equiden (Pferd, Pony, Esel, Maultier, Muli, Zebra und Zebroid) ein eindeutig zuordenbares Identifizierungsdokument ("Equidenpass") vorgeschrieben.

Zudem muss die Aufnahme der Haltung von Equiden innerhalb von sieben Tagen bei der Bezirkshauptmannschaft registriert werden.

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund der personellen Situation sind bis auf Weiteres Terminvereinbarungen für Bürgerservice-Anliegen zwingend notwendig.
Für dringende Terminangelegenheiten und Personen ohne Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bieten wir die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Wels-Land • 4602 Wels • Herrengasse 8
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