Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 ist für jeden gehaltenen Equiden (Pferd, Pony, Esel, Maultier, Muli, Zebra und Zebroid) ein eindeutig zuordenbares Identifizierungsdokument ("Equidenpass") vorgeschrieben.
Zudem muss die Aufnahme der Haltung von Equiden innerhalb von sieben Tagen bei der Bezirkshauptmannschaft registriert werden.
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