Um entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde auf ihren Halter einfacher, rascher und effizienter zurückführen zu können, wurde die Chip-Pflicht (= Kennzeichnung und Registrierung) eingeführt:
Seit Anfang 2010 müssen alle Hunde in Österreich mit einem Mikrochip (= Kennzeichnung) versehen sein. Die Hunde müssen gleichzeitig auch in die österreichweite Heimtierdatenbank eingetragen werden (= Registrierung).
Das Chippen wird von einem Tierarzt durchgeführt; der Tierarzt kann gleichzeitig auch die Registrierung vornehmen. Nimmt der Tierarzt die Registrierung nicht vor, so können Sie
- die Meldung selbst online durchführen (kostenlos),
- die Daten an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde melden, die dann die Registrierung vornimmt,
- die Meldung über sonstige Meldestellen (z.B. Tierheim oder eine andere private Datenbank) durchführen lassen.
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