Das Züchten und Verkaufen von Tieren ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die daher einer Anzeigepflicht nach dem Tierschutzgesetz unterliegt.
Die geplante Tierzucht ist vorab beim Veterinärdienst der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land zu melden. Im Zuge eines Verwaltungsverfahrens werden die Haltungs- und Zuchtbedingungen und die Rahmenbedingungen für den Verkauf der Tiere geprüft.
Der Erwerb eines Tieres bei einem nicht geprüften Züchter kann für die Käufer unter Umständen böse Überraschungen mit sich bringen. Die Züchter selbst begehen dadurch eine Verwaltungsübertretung, welche mit einer Geldstrafe bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro zu ahnden ist.
Nähere Informationen über die tierschutzrechtlichen Anforderungen finden Sie auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft im Themenbereich Land- und Forstwirtschaft/Tiere. Konkrete Anfragen richten Sie bitte an den Veterinärdienst der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land.