Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5 • 4240 Freistadt
Telefon (+43 7942) 702-0 • Fax (+43 7942) 702-262 399
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Landeswappen Oberöstereich

Bekanntmachung des Landeshauptmanns vom 27. November 2020 über die Amtssignatur des Landes Oberösterreich

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringen die dem Rechtsträger Land Oberösterreich angehörenden Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur auf. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Stelle handelt.

Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Übereinstimmung eines Dokuments mit einer Abschrift, die beim Aussteller verbleibt, überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus

  • einer Bildmarke,
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)

  • Das Land Oberösterreich,
  • der Landeshauptmann als Träger der mittelbaren Bundesverwaltung,
  • die Oberösterreichische Landesregierung,
  • die Mitglieder der Oberösterreichischen Landesregierung,
  • Das Amt der Oö. Landesregierung (inklusive seiner nachgeordneten Organisationseinheiten, als Geschäftsapparat der Oberösterreichischen Landesregierung, der Mitglieder der Oberösterreichischen Landesregierung und des Landeshauptmannes als Träger der mittelbaren Bundesverwaltung oder auch als Geschäftsapparat bzw. Geschäftsstelle von Sonderbehörden, von Organen besonderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts sowie von Fachorganen, Beiräten, Kommissionen und ähnlichen Beratungs- und Begutachtungsgremien sowie – soweit dies gesetzlich vorgesehen ist – als Behörde) und die
  • die Bezirkshauptmannschaften (auch als Geschäftsapparat bzw. Geschäftsstelle von Sonderbehörden, von Organen besonderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts sowie von Fachorganen, Beiräten, Kommissionen und ähnlichen Beratungs- und Begutachtungsgremien)
    • Braunau,
    • Eferding,
    • Freistadt,
    • Gmunden,
    • Grieskirchen,
    • Kirchdorf,
    • Linz-Land,
    • Perg,
    • Ried,
    • Rohrbach,
    • Schärding,
    • Steyr-Land,
    • Urfahr-Umgebung,
    • Vöcklabruck,
    • Wels-Land
  • die Oö. Umweltanwaltschaft,
  • die Anstalten und Betriebe,
  • die nicht ausgegliederten landeseigen Einrichtungen der Wissenschafts- und Kulturpflege,

verwenden bei von ihnen amtssignierten Dokumenten folgende Bildmarken:

 

1. spätestens ab 1. Juni 2021 auf allen amtssignierten Dokumenten:

  • Bildmarke in Farbe (gesichert)
  • Bildmarke in Graustufen (gesichert)
  • Landeswappen Oberösterreich in Farbe

    Quelle: Land

  • Landeswappen Oberösterreich in Graustufen

    Quelle: Land

 

2. bis zum 31. Mai 2021 gilt bzw. galt auch die Darstellung in folgenden Formen:

  • Bildmarke mit Rand: bei Verwendung auf weißem Hintergrund (gesichert)
  • Bildmarke ohne Rand: bei Verwendung auf farbigem Hintergrund (gesichert)

Logo Land OÖ mit und ohne Rand

Quelle: Land

Prüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte die untenstehende Adresse:

Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Stelle stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Stelle.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Freistadt • Promenade 5 • 4240 Freistadt
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