Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung
Peuerbachstraße 26 • 4041 Linz
Telefon (+43 732) 73 13 01-0 • Fax (+43 732) 73 13 01-27 23 99
E-Mail bh-uu.post@ooe.gv.at • www.bh-urfahr-umgebung.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Parkausweise für Behinderte nach § 29b Straßenverkehrsordnung

Mit 1. Jänner 2014 ist für die Ausstellung eines Ausweises nach § 29b StVO das Bundessozialamt des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Ausweise die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellt wurden, verlieren mit 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit. Nach dem 1. Jänner 2001 ausgestellte Ausweise bleiben weiterhin gültig.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung • Peuerbachstraße 26 • 4041 Linz
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