Die Bezirkshauptmannschaften Oberösterreichs informieren Sie hier über umweltrechtliche Bestimmungen, die in ihren Aufgabenbereich fallen. Beachten Sie bitte, dass in Städten mit eigenem Statut oder in Gemeinden, in denen Bundespolizeibehörden ihren Sitz haben, die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaften in umweltrechtlichen Fragen von einer dieser beiden Behörden wahrgenommen werden.
Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr
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Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf • Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
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