Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
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Pflichtschulen

Seit 1. Jänner 2019 ist die Bildungsdirektion für Oberösterreich für die Verfahren zum sprengelfremden Schulbesuch zuständig.

Seit 1. Jänner 2019 ist die Bildungsdirektion für Oberösterreich für die Verfahren zum sprengelfremden Schulbesuch zuständig.

Die Verordnungen über die Neufestsetzungen der Schulsprengel der öffentlichen Neuen Mittelschulen im Bezirk Wels-Land sowie die entsprechenden Pläne sind auf der Amtstafel der BH Wels-Land (siehe Link unten) abrufbar. 

Seit 1. Jänner 2019 ist die Bildungsdirektion für Oberösterreich für die Verfahren zum sprengelfremden Schulbesuch zuständig.

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund der personellen Situation sind bis auf Weiteres Terminvereinbarungen für Bürgerservice-Anliegen zwingend notwendig.
Für dringende Terminangelegenheiten und Personen ohne Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bieten wir die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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