Ab 1. Juni 2011 ist für die Anträge betreffend Wohnkostenbeihilfe und Familien- bzw. Partnerunterhalt nicht mehr die Bezirksverwaltungsbehörde, sondern das Heerespersonalamt zuständig.
Anschrift:
Heerespersonalamt
Rossauer Lände 1
1090 Wien
Ab 1. Juni 2011 ist für die Anträge betreffend Wohnkostenbeihilfe und Familien- bzw. Partnerunterhalt nicht mehr die Bezirksverwaltungsbehörde, sondern das Heeresamt zuständig.
Anschrift:
Heerespersonalamt
Rossauer Lände 1
1090 Wien
Weiterführende Informationen
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www.zivildienst.gv.at
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Das neue Formular steht auf der Homepage der Zivildienstserviceagentur zur Verfügung.