Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399
E-Mail bh-wl.post@ooe.gv.at • www.bh-wels-land.gv.at

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Amtsärztliche Zeugnisse

Amtsärztliche Untersuchung gemäß den gesetzlichen Vorschriften

Nach telefonischer Terminvereinbarung
Gebühren: teilweise Gebührenpflichtig
Mitzubringen: Lichtbildausweis

Vorzeitiger Mutterschutz gem. Mutterschutzgesetz

  • Die Vorschriften wurden geändert, die Änderung ist seit 01.01.2018 in Kraft
  • In den meisten Fällen kann das Zeugnis durch einen Gynäkologen/eine Gynäkologin bzw. einen Internisten/eine Internistin ausgestellt werden
  • Ein Zeugnis eines Amtsarztes bzw. einer Amtsärztin ist nur mehr in Einzelfällen nötig
  • Das Zeugnis ist gebührenfrei, telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich

    Mitzubringen sind:

  1. Fachärztliches Attest. Die Erfordernisse dieses Attestes ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetz und haben folgende Fragen zu beantworten:
  • Ist das Leben oder die Gesundheit der Mutter oder des Kindes bei Fortdauer jeder Beschäftigung gefährdet?

Wenn ja,

  • Diagnose
  • Worin und wie lange besteht die Gefährdung?
  • Begründung
  • genauer Name und Anschrift des Dienstgebers
  • Bei schlechtem Befinden kann auch eine Vertrauensperson die werdende Mutter zur Untersuchung begleiten, wenn eine persönliche Vorstellung nicht möglich ist unbedingt vorher Bescheid geben

Untersuchung bezüglich der Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen

Hinweis: Die Führerschein-Begutachtung durch den Amtsarzt erfolgt nur über behördlichen Auftrag.

Telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Im Anlassfall im Auftrag der Behörde keine Gebühr zu entrichten.

Nach Führerschein-Entzug wegen Lenkens eines Kraftfahrzeuges in stark alkoholisiertem oder durch Drogen beeinträchtigtem Zustand 47,20 Euro.

Bei Zuweisung durch einen sachverständigen Arzt 30,20 Euro.

Nachuntersuchungen bei befristetem Führerschein 47,20 Euro.

Mitzubringen: Lichtbildausweis, erforderliche Befunde bzw. fachärztliche Stellungnahmen.

Kundenzeiten:
Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund der personellen Situation sind bis auf Weiteres Terminvereinbarungen für Bürgerservice-Anliegen zwingend notwendig.
Für dringende Terminangelegenheiten und Personen ohne Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bieten wir die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Wels-Land • 4602 Wels • Herrengasse 8
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