Die Registerzählung hat mit dem Registerzählungsgesetz BGBl. I Nr. 33/2006 vom 16. März 2006 die traditionelle Volkszählung abgelöst. Die Informationen werden nicht mehr mittels Fragebögen von den Bürgerinnen und Bürgern eingeholt, sondern den vorliegenden Verwaltungsregistern entnommen. Es finden im Wesentlichen nur die bisher bei der Zählung 2001 erhobenen Merkmale in die Registerzählung Aufnahme. Die Datenlieferung und -verknüpfung der Registerzählung erfolgte ohne Namen unter Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens.
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