Die Bezirkshauptmannschaften Oberösterreichs informieren Sie hier über wesentliche Fragen im Zusammenhang mit dem Führerschein.
Beachten Sie bitte, dass in Städten mit eigenem Statut oder in Gemeinden, in denen Landespolizeibehörden ihren Sitz haben, manche Aufgaben der Bezirkshauptmannschaften von der jeweiligen Landespolizeidirektion oder dem Magistrat wahrgenommen werden.
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Ärzteliste für Führerscheinuntersuchung
Information
Laut § 22 Abs. 3 Führerscheingesetz - Gesundheitsverordnung, darf ein sachverständiger Arzt keine Person untersuchen, die er als Patient behandelt hat, es sei denn, die letzte Behandlung liegt mehr als fünf Jahre zurück.
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