Für alle unten angeführten Bereiche sind bei den Bezirkshauptmannschaften Bezirkswahlbehörden eingerichtet, deren Vorsitz der/die Bezirkshauptmann/frau führt.
Die Bezirkswahlbehörde ist an der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen beteiligt (z.B.: Verteilung der Wahldrucksorten an die Gemeinden). Weiters entscheidet sie über Berufungen gegen Bescheide der Gemeindewahlbehörden und stellt letztendlich das Bezirkswahlergebnis fest.
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