Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99
E-Mail bh-ro.post@ooe.gv.at • www.bh-rohrbach.gv.at

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Verkehrsflächenverwaltung

Die Bezirkshauptmannschaften können unter bestimmten Voraussetzungen Verkehrsbeschränkungen verfügen.

Dabei haben sie unter anderem Fragen der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs aber auch den Schutz von Personen zu berücksichtigen.

 

Beispiele:

  • Schutzwege ("Zebrastreifen")
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen
  • Überholverbote

 

Gemeinden können unter anderem Geschwindigkeitsbeschränkungen und Hupverbote für den Bereich von Gemeindestraßen erlassen.

 

Für Verkehrsbeschränkungen auf Autobahnen ist das Bundesministerium zuständig.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag 07:30 bis 17:00 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Rohrbach • Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
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