Abfrage von Gewerbeauszügen, Gewerbelizenzen und Versicherungsvermittlerregisterauszügen aus dem Gewerbeinformationssystem Austria - GISA:
Zurücklegung Gewerbeberechtigung:
- Verfahrensbeschreibung .
- Onlineformular .
- Onlineformular mit Bürgerkarte .
-
Zurücklegung einer Gewerbeberechtigung (BH/E-22)
Anzeige der Zurücklegung einer Gewerbeberechtigung
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Zurücklegung einer weiteren Betriebsstätte:
- Verfahrensbeschreibung .
- Onlineformular .
- Onlineformular mit Bürgerkarte .
-
Zurücklegung einer weiteren Betriebsstätte (BH/E-23)
Anzeige der Einstellung der Ausübung des Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte
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Standortverlegung einer weiteren Betriebsstätte:
-
Verlegung einer weiteren Betriebsstätte (BH/E-20)
Anzeige über Verlegung des Betriebes einer weiteren Betriebsstätte
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Standortverlegung eines Gewerbes:
- Verfahrensbeschreibung .
- Onlineformular .
- Onlineformular mit Bürgerkarte .
-
Standortverlegung (BH/E-19)
Anzeige der Verlegung des Betriebes an einen anderen Standort
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Bestellung gewerberechtlicher Geschäftsführer:
- Verfahrensbeschreibung .
- Onlineformular .
- Onlineformular mit Bürgerkarte .
-
Gewerberechtliche Geschäftsführung (BH/E-18)
Bestellung
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Beenden einer Tätigkeit als gewerberechtlicher Geschäftsführer:
Formulare, und Verfahrensbeschreibungen soweit vorhanden, die Sie möglicherweise benötigen, wenn Sie bereits eine Gewerbeberechtigung besitzen und an dieser Abänderungen notwendig sind:
Anmeldung einer weiteren Betriebsstätte:
- Verfahrensbeschreibung .
- Onlineformular .
- Onlineformular mit Bürgerkarte .
-
Begründung einer weiteren Betriebsstätte (BH/E-21)
Anzeige über den Beginn der Ausübung des Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte
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Gleichhaltung gemäß § 373d GewO 1994:
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EU/EWR Anerkennungs- oder Gleichhaltungsverfahren – Onlineformular
Anerkennung gemäß § 373c GewO 1994:
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EU/EWR Anerkennungs- oder Gleichhaltungsverfahren – Onlineformular
Nachsicht vom Gewerbeausschluss wegen rechtskräftiger Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens:
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Ansuchen um Nachsicht vom Gewerbeausschluss (BH/E-17)
für natürliche Personen wegen rechtskräftiger Nichteröffnung des Konkurses
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Nachsicht vom Gewerbeausschluss wegen gerichtlicher Vorstrafen:
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Ansuchen um Nachsicht vom Gewerbeausschluss (BH/E-16)
für natürliche Personen wegen gerichtlicher Verurteilung/en und / oder finanzbehördlicher Strafe/n
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Feststellung der individuellen Befähigung:
Freie Gewerbe:
Zur Ausübung eines freien Gewerbes ist nur die Anmeldung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde notwendig. Ein Befähigungsnachweis zur Anmeldung des Gewerbes ist nicht erforderlich. Alle Gewerbe, die nicht als reglementierte Gewerbe eingestuft sind, zählen automatisch als freie Gewerbe
Weitere Informationen:
Um eine Tätigkeit, die der Gewerbeordnung unterliegt, selbständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausüben zu dürfen, muss das Gewerbe bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde des Betriebsstandortes angemeldet werden.
Reglementierte Gewerbe:
Diese sind an einen Befähigungsnachweis gebunden. Die Ausübbarkeit des Gewerbes ist entweder sofort nach Anmeldung bei der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde möglich oder - nach Rechtskraft des Feststellungsbescheides -, wenn es sich um "sensible" Gewerbe handelt.
Darunter fallen: Bau- und Brunnenmeister, Chemische Laboratorien, Elektrotechnik , Pyrotechnikunternehmen, Gas- und Sanitärtechnik, Herstellung und Großhandel von Arzneimitteln und Giften, Inkassoinstitute, Reisebüros, Rauchfangkehrer , Sicherheitsgewerbe, Sprengungsunternehmen, Vermögensberatung, Waffengewerbe einschließlich des Waffenhandels sowie Holzbau - Meister.
Weitere Informationen:
Gewerbeanmeldung:
Das Gewerbe muss bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angemeldet werden. Die Anmeldung kann schriftlich, persönlich oder auch elektronisch erfolgen.
Die Gewerbeanmeldung muss folgende Punkte enthalten:
- Genaue Bezeichnung des Gewerbes
- Standort der Gewerbeausübung
- Persönliche Angaben des/der Anmelders/in
Die Gewerbeanmeldung ist sofort rechtswirksam, wenn alle notwendigen Unterlagen zur Einreichung des Antrages mitgenommen werden. Nur bei den oben genannten "sensiblen" Gewerben ist die rechtskräftige Entscheidung der Gewerbeanmeldung abzuwarten.
Hinweis:
Die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) befindet sich in den §§ 9, 13, 26, 27, 39, 46, 339, 340, 341, 345, 346, 373c und 373d der Gewerbeordnung 1994.
Den gesamten Inhalt der Gewerbeordnung 1994 finden Sie unter folgendem Link:
Nachstehend finden Sie:
Formulare und Verfahrensbeschreibungen soweit vorhanden, die Sie möglicherweise – je nach Ihrer persönlichen Situation – benötigen, um eine Gewerbeberechtigung zu erhalten:
Gewerbeanmeldung:
- Verfahrensbeschreibung .
- Onlineformular .
- Onlineformular mit Bürgerkarte .
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Gewerbeanmeldung (LWLD-Wi/E-8) Herunterladen .