Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399
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Amtsärztliche Zeugnisse

Hier erhalten Sie nähere Informationen betreffend Untersuchungen bei vorzeitigem Mutterschutz und Untersuchung bezüglich der Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen

Amtsärztliche Untersuchung gemäß den gesetzlichen Vorschriften

Nach telefonischer Terminvereinbarung
Gebühren: teilweise Gebührenpflichtig
Mitzubringen: Lichtbildausweis

Vorzeitiger Mutterschutz gem. Mutterschutzgesetz

  • Die Vorschriften wurden geändert, die Änderung ist seit 01.01.2018 in Kraft
  • In den meisten Fällen kann das Zeugnis durch einen Gynäkologen/eine Gynäkologin bzw. einen Internisten/eine Internistin ausgestellt werden
  • Ein Zeugnis eines Amtsarztes bzw. einer Amtsärztin ist nur mehr in Einzelfällen nötig
  • Das Zeugnis ist gebührenfrei, telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich

    Mitzubringen sind:

  1. Fachärztliches Attest. Die Erfordernisse dieses Attestes ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetz und haben folgende Fragen zu beantworten:
  • Ist das Leben oder die Gesundheit der Mutter oder des Kindes bei Fortdauer jeder Beschäftigung gefährdet?

Wenn ja,

  • Diagnose
  • Worin und wie lange besteht die Gefährdung?
  • Begründung
  • genauer Name und Anschrift des Dienstgebers
  • Bei schlechtem Befinden kann auch eine Vertrauensperson die werdende Mutter zur Untersuchung begleiten, wenn eine persönliche Vorstellung nicht möglich ist unbedingt vorher Bescheid geben

Untersuchung bezüglich der Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen

Hinweis: Die Führerschein-Begutachtung durch den Amtsarzt erfolgt nur über behördlichen Auftrag.

Telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Im Anlassfall im Auftrag der Behörde keine Gebühr zu entrichten.

Nach Führerschein-Entzug wegen Lenkens eines Kraftfahrzeuges in stark alkoholisiertem oder durch Drogen beeinträchtigtem Zustand 47,20 Euro.

Bei Zuweisung durch einen sachverständigen Arzt 30,20 Euro.

Nachuntersuchungen bei befristetem Führerschein 47,20 Euro.

Mitzubringen: Lichtbildausweis, erforderliche Befunde bzw. fachärztliche Stellungnahmen.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen!

Kundenzeiten für das Referat Soziales (Sozialhilfe, Chancengleichheit und Zentrum für Betreuung und Pflege) mit Standort Landesdienstleistungszentrum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nutzen Sie auch unser umfangreiches Online-Angebot!



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