Die Veterinärmedizin sichert nachhaltig die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere, nimmt die Belange des Tierschutzes wahr und gewährleistet die Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft ("from stable to table"). Die Aufgabe des Veterinärfachdienstes bei den Bezirkshauptmannschaften wird durch die Amtstierärztin/den Amtstierarzt wahrgenommen, und kann vereinfacht durch folgende drei Säulen dargestellt werden:
Grundsätzlich ist jede Bezirkshauptmannschaft mit einer Amtstierärztin oder einem Amtstierarzt besetzt, welche in dienstrechtlichen Angelegenheiten der Bezirkshauptfrau bzw. dem Bezirkshauptmann und in veterinärfachlichen Belangen dem Landeshauptmann (Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen unter der Leitung von Landesveterinärdirektor Dr. Thomas Hain) unterstellt ist.
Der Grundstein zur heutigen Tierseuchenbekämpfung wurde bereits 1909 durch das Tierseuchengesetz (TSG, RGBl. 1909/177 idgF.) gelegt. Dieses Tierseuchengesetz wurde immer wieder an den aktuellen wissenschaftlichen Stand der Veterinärmedizin angepasst. Zusätzlich wurden für einzelne Krankheiten und deren Handhabung bzw. Maßregelung eigene Gesetze geschaffen.
Grundsätzlich ist jede Person, welche mit Tieren betraut ist, bei der Beobachtung von "verdächtigen Symptomen", welche auf das Vorliegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche bzw. Krankheit schließen lassen, verpflichtet, über diesen Verdacht beim Bürgermeister bzw. bei der Bezirksverwaltungsbehörde Anzeige zu erstatten.
Weiterführende Informationen
- Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen.
- Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest .
- Informationen des Bundesministeriums zum Thema Tiergesundheit .
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www.help.gv.at - Amtshelfer Online
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Bietet weitere Infos zu Tieren im Reiseverkehr
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ÖAMTC
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Bietet weitere Infos zu Tieren im Reiseverkehr