Im Bezirk Wels-Land werden laufend Ersatzaufforstungsflächen als Ausgleich für Waldrodungen gesucht.
Wer Wiesen- oder Ackerflächen ab 1.000 Quadratmeter Größe mit Laubholzarten aufforsten und die Kosten für Pflanzung, Pflege und Kulturschutzmaßnahmen ersetzt haben möchte, möge sich für nähere Auskünfte an den Forstdienst der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land, Ing. Alexander Gaisbauer, Telefon (+43 664) 39 19 964, wenden.
Es können nur Waldflächen mit geplanten Umtriebszeiten von 60 oder mehr Jahren, aber keine Kurzumtriebsflächen (Energiewaldflächen) oder Christbaumkulturen anerkannt werden. Die Fläche muss bei der zuständigen Gemeinde nach dem Oö. Alm- und Kulturflächenschutzgesetz bewilligt werden und darf zum Zeitpunkt der Anrechnung als Ersatzwaldfläche noch nicht aufgeforstet sein.
Aufzuforstende feuchte Wiesen oder Trockenrasen müssen vorher naturschutzfachlich begutachtet und freigegeben werden.
Wir stellen nach einer forstfachlichen Prüfung und Bewilligung durch die Gemeinde den Kontakt zu Rodungswerbern her, die Ersatzaufforstungsflächen benötigen.