Aufgrund der geringen Anzahl an Geflügelpestfällen bei Wildvögeln und der wärmeren Witterung kann davon ausgegangen werden, dass die größte Gefahr für einen Eintrag der Tierseuche in den Hausgeflügelbestand saisonbedingt vorüber ist.
Daher wurden die Risikogebiete entsprechend angepasst. Jene Gebiete in Oberösterreich mit stark erhöhtem Risiko wurden herabgestuft zu Gebieten mit erhöhtem Risiko. Ganz Österreich ist nun als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko festgelegt. Es besteht somit österreichweit keine Stallpflicht mehr.
Weiterhin sind jedoch die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter gemäß § 8 Abs. 3 und 4 der Vogelgesundheitsverordnung zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet!
Mehr dazu lesen Sie im unten angeführten Link „Information für Geflügelhalter in Gebieten mit erhöhtem Risiko“.
Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt) ist für die Früherkennung weiterhin wichtig.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.
Weiterführende Informationen
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Formular - Meldung Haltung von Geflügel und Vögel
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Meldung gem. § 6 Geflügelpest-Verordnung BGBI. II Nr. 309/2007 i.d.g.F.
- Information zur Geflügelhaltung in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko .
- Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes v. 14.03.2025 .
- BGBl. II Nr. 303/2024 v. 07.11.2024 (Vogelgesundheitsverordnung) .
- Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage des Landes Oberösterreich - Abt. Ernährungssicherheit und Veterinärwesen .
- AGES – Informationen zur Vogelgrippe .