Informationen zur aktuellen Situation und Vorsorgemaßnahmen
In den vergangenen Wochen wurden mehrere Fälle von HPAI (Hochpathogene Aviäre Influenza) bei Wildvögeln in einigen Bundesländern sowie Ausbrüche von Geflügelpest in Geflügelhaltungen ebenfalls in mehreren Bundesländern festgestellt.
Aufgrund dessen wurden in den Amtlichen Verbraucher- und Veterinärnachrichten (AVN) mit der „Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes“ Regionen mit einem erhöhten bzw. stark erhöhten Risiko definiert.
Für Oberösterreich wurden in § 1 B der oben genannten Kundmachung die folgenden Bezirke als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko festgelegt: Braunau, Grieskirchen, Linz-Land, Perg, Ried im Innkreis, Schärding und Wels-Land.
Alle anderen Bezirke und damit auch der Bezirk Gmunden (mit allen 20 Gemeinden) wurden gemäß § 1 A der Kundmachung als Gebiete mit erhöhtem Risiko definiert.
In Gebieten mit erhöhtem Risiko sind Biosicherheitsmaßnahmen gemäß § 8 der Vogelgesundheitsverordnung (VGV) einzuhalten. Mehr dazu lesen Sie im unten angeführten Link „Information für Geflügelhalter in Gebieten mit erhöhtem Risiko“.
In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko gilt die Stallpflicht für Geflügel. Ausnahmen von der Stallpflicht gibt es für Haltungen mit insgesamt weniger als 50 Stück Geflügel sofern die Biosicherheitsmaßnahmen bzw. Auflagen gemäß § 8 Abs. 2 VGV eingehalten werden.
Dies trifft auf den Bezirk Gmunden derzeit nicht zu.
Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt) ist ebenfalls für die Früherkennung wichtig.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.
Weiterführende Informationen
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Formular - Meldung Haltung von Geflügel und Vögel
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Meldung gem. § 6 Geflügelpest-Verordnung BGBI. II Nr. 309/2007 i.d.g.F.
- Information zur Geflügelhaltung in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko .
- Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes v. 06.11.2024 .
- BGBl. II Nr. 303/2024 v. 07.11.2024 (Vogelgesundheitsverordnung) .
- Risikogebiete Aviäre Influenza .
- Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage des Landes Oberösterreich - Abt. Ernährungssicherheit und Veterinärwesen .
- AGES – Informationen zur Vogelgrippe .